Fluchtwege sollen sicherstellen, dass sich die Beschäftigten im Gefahrenfall möglichst schnell selbst aus dem gefährdeten Bereich in Sicherheit bringen und von außen durch Helfer oder besondere Rettungsdienste gerettet werden können. Dafür kommen alle dafür geeigneten Verkehrswege infrage. Mit ihnen muss eine möglichst schnelle Flucht aus allen Bereichen der Baustelle ins Freie oder einen gesicherten Bereich sichergestellt werden. Fluchtwege sind dauerhaft zu kennzeichnen (ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" bzw. DGUV-V 9 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz"), freizuhalten und bei Dunkelheit ausreichend zu beleuchten.

Für die Gestaltung von Fluchtwegen in Arbeitsstätten (z. B. der Baustelleneinrichtung) sind die Anforderungen nach ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" z. B. hinsichtlich Fluchtweglänge und Mindestbreiten zu beachten.

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