Begriff

Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Dies kann eine oder mehrere bauliche Anlagen betreffen. Baustellen sind vorübergehend errichtete Arbeitsstätten, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen verändern sich also von Baustelle zu Baustelle. Beschäftigte auf Baustellen sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Laut Untersuchungen in der EU werden Arbeitsunfälle überwiegend durch nicht geeignete bauliche bzw. organisatorische Entscheidungen und schlechte Planung verursacht. Ziel der Baustellenverordnung ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu verbessern. Bereits bei der Planung soll beachtet werden, dass Gefährdungen möglichst beseitigt bzw. verringert werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung sind für den Arbeitsschutz auf Baustellen v. a. die Baustellenverordnung und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) grundlegend:

  • RAB 01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB"
  • RAB 10 "Begriffsbestimmungen"
  • RAB 25 "Arbeiten in Druckluft"
  • RAB 30 "Geeigneter Koordinator"
  • RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan"
  • RAB 32 "Unterlage für spätere Arbeiten"
  • RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung"
  • ASR A4.1 "Sanitärräume": Abschn. 8 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
  • ASR A4.4 "Unterkünfte": Abschn. 6 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

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