Bauaufzüge zur Personenbeförderung unterliegen nicht der Aufzugsverordnung (12. ProdSV). Sie dürfen betrieben werden, wenn sie den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Vorschriften entsprochen haben (z. B. der damals gültigen Aufzugsverordnung (AufzV) und der TRA 1100 "Bauaufzüge mit Personenbeförderung"). Für neuere Bauaufzüge sind die Anforderungen in DIN EN 12159 "Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung mit senkrecht geführten Fahrkörben" zu beachten.

Bauaufzüge zur Personenbeförderung müssen außerdem mindestens den Anforderungen der BetrSichV entsprechen.

Ab 29.12.2009 sind auch für Bauaufzüge zur Personenbeförderung die Beschaffenheitsanforderungen der Maschinenverordnung (9. ProdSV) als Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge