Begriff

Bauaufzüge (auch Baustellenaufzüge genannt) zur Güterbeförderung sind auf Baustellen vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen, die dazu bestimmt sind, Güter zu befördern, und deren Förderhöhe und Haltestellenzahl dem Baufortschritt angepasst werden kann. Davon zu unterscheiden sind Bauaufzüge zur Personenbeförderung. Für sie gelten andere Anforderungen an Beschaffenheit, Betrieb und Prüfungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bauaufzüge unterliegen nicht der Aufzugsverordnung (12. ProdSV), sondern, wenn sie gleichzeitig Maschinen sind, der Maschinenverordnung (9. ProdSV).

Für Bauaufzüge, die gleichzeitig Maschinen sind und nach dem 31.12.1992 erstmals in Betrieb genommen wurden, gelten die Beschaffenheitsanforderungen der Maschinenverordnung. Für alle anderen Bauaufzüge sind die Mindestanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich Beschaffenheit und Verwendung (Betrieb) zu beachten.

Für den sicheren Betrieb von Bauaufzügen zur Güterbeförderung sind außerdem die Betriebsvorschriften nach DGUV-R 100-500 Kapitel 2.30 "Betreiben von Bauaufzügen zur Beförderung von Gütern" zu beachten.

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