Bauaufzüge, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten dienen, sind nach DGUV-R 100-500 Kapitel 2.30 vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen, deren

  1. Lastaufnahmemittel in Fahrbahnen geführt (z. B. Anstellaufzüge, Anlegeaufzüge, Schnellbauaufzüge, Schachtgerüstaufzüge) oder
  2. Lastaufnahmemittel oder Anschlagmittel ungeführt, an Tragmitteln hängend (z. B. Seilrollenaufzüge, Rahmenstützenaufzüge mit Ausleger, Schwenkarmaufzüge)

bewegt werden.

Zu diesen Bauaufzügen zählen auch Möbelschrägaufzüge, die der Bauart von Bauaufzügen entsprechen.

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