Zusammenfassend für die vielen Arten von Bauarbeiten enthält die DGUV-V 38 gemeinsame Bestimmungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Zu den Regelungsschwerpunkten gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln, die Sicherung von Öffnungen und Vertiefungen sowie Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz und die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Außerdem enthält der Anhang 5.2 ArbStättV Regelungen für Baustellen, insbesondere auch Vorgaben für die Notwendigkeit von Absturzsicherungen in Abhängigkeit von der Art der Arbeitsplätze bzw. der Absturzhöhen. Ebenfalls enthalten sind Aussagen zur Sicherung von Erd- oder Felswänden, sodass diese während der einzelnen Bauzustände standsicher sind.

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