Kurzbeschreibung

Einfaches Instrument, mit dem sog. Auftragsverantwortliche vor Ort ergänzend zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten auf der Bau- oder Montagestelle eine spezielle Gefährdungsbeurteilung erstellen und mit den Mitarbeitern einen Sicherheitsdialog durchführen können. Die spezielle Gefährdungsbeurteilung ermittelt die spezifischen Gefährdungen auf der aktuellen Bau- bzw. Montagestelle. Enthält auch ein Formular zur Beauftragung als Auftragsverantwortlicher vor Ort.

Wichtige Hinweise

Nur jeder zweite Betrieb kann die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, in Handwerksbetrieben sogar nur jeder fünfte. Wesentliche Gründe dafür sind die weit verbreitete Meinung, dass Gefährdungsbeurteilungen kompliziert und in kleinen Betrieben nicht praktikabel seien und die Vorstellung, dass sie keinen Nutzen schaffen. Deshalb sind einfache Werkzeuge erforderlich. Die "bau-/montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung" ist ein solches einfaches, handwerksgerechtes Werkzeug für nichtstationäre Arbeitsplätze.

Dialogorientierte Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze

Für einen guten Sicherheitsstandard auf nichtstationären Arbeitsplätzen sind erforderlich:

  • die systematische Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutzbelangen bei der Planung und Arbeitsvorbereitung von Bau- und Montagetätigkeiten;
  • v. a. eine Gefährdungsbeurteilung, die vor Ort noch vor Aufnahme der Tätigkeiten durchgeführt wird, sowie ein "Sicherheitsdialog vor Ort".

Dafür wurde die Methode "Dialogorientierte Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze" entwickelt, in baunahen Handwerksbetrieben erfolgreich erprobt und optimiert. Die Methode sieht vor:

  • die Beauftragung als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO),
  • die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen durch den AvO mithilfe der zweiseitigen Checkliste "bau-/montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung" vor Ort, möglichst unter Einbeziehung der dort tätigen Mitarbeiter.

Warum für nichtstationäre Arbeitsplätze eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist

Nichtstationäre Arbeitsplätze besitzen i. d. R. ein überdurchschnittlich hohes Gefährdungsniveau. Dies gilt in besonderem Maße für Bau- und Montagestellen von Handwerksbetrieben. Selbst bei einer guten Planung und Arbeitsvorbereitung müssen die Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen häufig situationsspezifisch angepasst werden. Häufig wird deshalb improvisiert. Deshalb müssen nicht nur Arbeits- und Gesundheitsschutzbelange bei der Planung und Arbeitsvorbereitung solcher Tätigkeiten systematisch berücksichtigt werden. Wichtig ist vielmehr, vor Ort – vor der Aufnahme der Tätigkeiten – Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und die erforderlichen Präventionsmaßnahmen mit den dort einzusetzenden Mitarbeitern zu besprechen ("Sicherheitsdialog vor Ort").

Praxis-Tipp

Gefährdungsbeurteilungen für Bau-/Montagetätigkeiten

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich ein Mix von wenigen "Standard-Gefährdungsbeurteilungen" für gleichartige Betriebsstätten, Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsverfahren sowie ergänzende "bau-/montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen" für jeden nichtstationären Arbeitsplatz. Während die "Standard-Gefährdungsbeurteilungen" v. a. für die systematische Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei der Planung und Arbeitsvorbereitung der Bau-/Montagetätigkeiten verwendet werden, ermitteln die "bau-/montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen" die aktuellen Gefährdungen und Belastungen vor Ort.

Mit nur einem Werkzeug können Handwerksbetriebe

  • die bei nichtstationären Arbeitsplätzen ergänzend zu den "Standard-Gefährdungsbeurteilungen" erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen und Einweisungen vor Ort durchführen,
  • geeignete Präventionsmaßnahmen festlegen und
  • die Durchführung dieser 3 Arbeitsschutzaufgaben dokumentieren.

Die Anwendung erfordert, dass

  • der Unternehmer für jede Bau-/Montagestelle einen Arbeitsverantwortlichen vor Ort (AvO) benennt;
  • der Unternehmer vom AvO für jede Bau-/Montagestelle mit besonderen bzw. spezifischen Gefährdungen die Durchführung einer "bau-/montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung" verlangt;
  • der Unternehmer die AvO in die Anwendung der "bau-/montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung" einweist;
  • die "bau-/montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung" in den Prozess der Auftragsabwicklung eingebunden ist (z. B. Benennung eines AvO für jede Bau-/ Montagestelle, Übergabe des Vordrucks an den AvO mit den Auftragsunterlagen, Check der ausgefüllten Vordrucke durch den Chef, usw.).
Praxis-Tipp

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Betriebe mit nichtstationären Arbeitsplätzen (z. B. Bau- und Montagestellen) sollten gemäß der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation sowohl die Dokumentation der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung als auch die Dokumentation der ergänzenden Gefährdungsbeurteilung vor Ort, z. B. auf der Baustelle, vorhalten.

Vorgehensweise

Setzen Sie die "bau-/montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung" bei allen nichtstationären Arbeitsplätzen mit besonderen Gefährdungsbedingungen als Ergänzung zu den Standard-Gefährdungsbeurteilungen ein.

Praxis-Tipp

Betriebsspezifische Anpassung der Checkliste

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