Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob die Ladeplätze für Batterien, z. B. elektrobetriebener Fahrzeuge, die Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes erfüllen (DGUV-I 209-067).
Checkliste
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Check | OK | Bemerkungen | |
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1) | Wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz durchgeführt und dokumentiert? | ||
2) | Ist ein Anlagenverantwortlicher für die Batterieladeanlage benannt und dieser den Mitarbeitern bekannt gegeben worden? | ||
3) | Sind Batterieladestellen außerhalb von
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4) | Sind erforderliche Aushänge und Sicherheitskennzeichnungen, wie Hinweis-, Warn- und Verbotsschilder (z. B. W 026, D-W 021, P 002, P 003, ggf. W 008 angebracht? | ||
5) | Besteht im Bereich der Ladeanlage eine Zutrittverhinderung für unbefugte Personen? | ||
6) | Wurden die Mindestabmessungen
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7) | Sind die Mindestabstände im Bereich der Ladeeinrichtung eingehalten?
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8) | Sind die Ladebereiche durch dauerhafte farbliche Kennzeichnung auf dem Fußboden gekennzeichnet (Vergleiche auch Richtlinie VdS 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge")? | ||
9) | Ist das Verbindungskabel zwischen Ladegerät und Batterie mind. 1 m lang? | ||
10) | Ist für ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt, um ein evtl. explosionsfähiges Wasserstoff-Sauerstoff-Luftgemisch zu vermeiden? Das freie Luftvolumen muss bei freier Lüftung mind. dem 2,5-Fachen des erforderlichen Luftvolumenstroms Qges entsprechen. |
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11) | Ist bei technischer Lüftung sichergestellt, dass
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12) | Werden vor Beginn des Ladevorgangs die Abdeckhauben der Batterien entfernt oder aufgeklappt? | ||
13) | Wurde die ortsfeste elektrische Anlage als "Feuchtrauminstallation" errichtet? | ||
14) | Besteht ein Schutz der Batterie(n) gegen äußere Einwirkungen, wie herabfallende Gegenstände, Eindringen von Fremdkörpern, Tropfwasser, Verschmutzung, Erschütterung, schädliche Gase usw.? | ||
15) | Sind die Ladeeinrichtungen und Batterien kippsicher auf nicht brennbarem Untergrund aufgestellt sowie zur Vermeidung von Kriechstrombildung sauber gehalten? | ||
16) | Weist der Fußboden elektrostatisch ableitfähige Eigenschaften auf? | ||
17) | Ist eine Betriebsanweisung für die Ladeeinrichtung(en) sichtbar ausgehängt und sind die Bedienungsanleitungen der elektrischen Geräte verfügbar? | ||
18) | Sind die Mitarbeiter unterwiesen? Wesentliche Unterweisungsinhalte sind:
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19) | Werden die Unterweisungen regelmäßig (mind. einmal jährlich) durchgeführt und dokumentiert? | ||
20) | Wurden geeignete elektrische Betriebsmittel für die zu erwartenden Umgebungsbedingungen und Beanspruchungen am Einsatzort ausgewählt? | ||
21) | Ist der Querschnitt der Ladeleitungen richtig bemessen, sind isolierte Klemmvorrichtungen vorhanden, werden nicht leitende Aufnahme-/Ablagevorrichtungen für die Klemmvorrichtungen der Ladeleitungen benutzt? | ||
22) | Sind die beweglichen Anschlussleitungen vor Beschädigungen geschützt und für die Umgebungsbedingungen geeignet? | ||
23) | Sind die Steck- und Klemmvorrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand? | ||
24) | Erfüllen 230 V-Handleuchten die Anforderungen? Beispiele: ohne Schalter, mit Schutzglas, Schutzart Σ IP 54, Schutzklasse II | ||
25) | Sind am Batterieladeplatz dauerhafte Wand-/Bodenmarkierungen angebracht, die den Ladeplatz, z. B. des Elektrostaplers, kennzeichnen? | ||
26) | Ist/sind die Batterie(n) zur Kontrolle/Wartung leicht zugänglich? | ||
27) | Sind während der Ladung von Flurförderzeugen die Fahrzeug-Lüftungsöffnungen zur Vermeidung von Gasansammlung freigehalten? | ||
28) | Stehen zur sicheren Handhabung der Batterien geeignete Transporthilfen/Hebezeuge zur Verfügung? | ||
29) | Sind alle notwendigen Persönlichen Schutzausrüstungen, wie
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30) | Ist eine Augendusche/-spülflasche vorhanden? | ||
31) | Ist eine geeignete Feuerlöscheinrichtung,... |
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