Check OK Bemerkungen
1) Wurde eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz durchgeführt und dokumentiert?    
2) Ist ein Anlagenverantwortlicher für die Batterieladeanlage benannt und dieser den Mitarbeitern bekannt gegeben worden?    
3)

Sind Batterieladestellen außerhalb von

  • feuergefährdeten, explosionsgefährdeten und explosivstoffgefährdeten Bereichen,
  • feuchten und nassen Räumen und
  • geschlossenen Großgaragen
eingerichtet?
   
4) Sind erforderliche Aushänge und Sicherheitskennzeichnungen, wie Hinweis-, Warn- und Verbotsschilder (z. B. W 026, D-W 021, P 002, P 003, ggf. W 008 angebracht?    
5) Besteht im Bereich der Ladeanlage eine Zutrittverhinderung für unbefugte Personen?    
6)

Wurden die Mindestabmessungen

  • von Gangbreite (0,8 m) sowie Gang- und
  • Raumhöhe (2 m)
eingehalten?
   
7)

Sind die Mindestabstände im Bereich der Ladeeinrichtung eingehalten?

  • Abstand bauliche Einrichtungen und nächs-tem Ladeplatz (0,6 m)
  • Abstand der Batterie zum Ladegerät (1 m);
  • zu brennbaren Materialien (2,5 m);
  • zu feuer-/explosionsgefährdeten Bereichen (5 m).
   
8) Sind die Ladebereiche durch dauerhafte farbliche Kennzeichnung auf dem Fußboden gekennzeichnet (Vergleiche auch Richtlinie VdS 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge")?    
9) Ist das Verbindungskabel zwischen Ladegerät und Batterie mind. 1 m lang?    
10) Ist für ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt, um ein evtl. explosionsfähiges Wasserstoff-Sauerstoff-Luftgemisch zu vermeiden?    
11)

Ist bei technischer Lüftung sichergestellt, dass

  • die Lüftung während des Ladens in Betrieb ist und nach der Ladung einen angemessenenNachlauf hat?
  • ein ggf. im Gas-Luft-Strom befindlicher Lüftermotor für Sauglüftung explosionsgeschützt und elektrolytbeständig ist?
   
12) Werden vor Beginn des Ladevorgangs die Abdeckhauben der Batterien entfernt oder aufgeklappt?    
13) Besteht ein Schutz der Batterie(n) gegen äußere Einwirkungen, wie herabfallende Gegenstände, Eindringen von Fremdkörpern, Tropfwasser, Verschmutzung, Erschütterung, schädliche Gase usw.?    
14) Sind die Ladeeinrichtungen und Batterien kippsicher auf nicht brennbarem Untergrund aufgestellt sowie zur Vermeidung von Kriechstrombildung sauber gehalten?    
15) Weist der Fußboden elektrostatisch ableitfähige Eigenschaften auf?    
16) Ist eine Betriebsanweisung für die Ladeeinrichtung(en) sichtbar ausgehängt und sind die Bedienungsanleitungen der elektrischen Geräte verfügbar?    
17)

Sind die Mitarbeiter unterwiesen? Wesentliche Unterweisungsinhalte sind:

  • Gefahren, die von elektrischer Energie ausgehen,
  • Trageverbot von leitfähigem Körperschmuck,
  • keine nassen oder feuchten elektrischen Geräte anfassen,
  • keine Veränderungen an Sicherheitseinrichtungen vornehmen,
  • vor der Benutzung elektrischer Betriebsmittel eine Besichtigung auf augenfällige Mängel/Schäden durchführen,
  • Störungen müssen einer zuständigen Person gemeldet werden,
  • Reparaturarbeiten keinesfalls selbst vornehmen,
  • defekte Geräte einer ordnungsgemäßen Instandsetzung zuführen.
   
18) Werden die Unterweisungen regelmäßig (mind. einmal jährlich) durchgeführt und dokumentiert?    
19) Wurden geeignete elektrische Betriebsmittel für die zu erwartenden Umgebungsbedingungen und Beanspruchungen am Einsatzort ausgewählt?    
20) Ist der Querschnitt der Ladeleitungen richtig bemessen, sind isolierte Klemmvorrichtungen vorhanden, werden nicht leitende Aufnahme-/Ablagevorrichtungen für die Klemmvorrichtungen der Ladeleitungen benutzt?    
21) Sind die beweglichen Anschlussleitungen vor Beschädigungen geschützt und für die Umgebungsbedingungen geeignet?    
22) Sind die Steck- und Klemmvorrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand?    
23) Erfüllen 230 V-Handleuchten die Anforderungen? Beispiele: ohne Schalter, mit Schutzglas, Schutzart Σ IP 54, Schutzklasse II    
24) Sind am Batterieladeplatz dauerhafte Wand-/Bodenmarkierungen angebracht, die den Ladeplatz, z. B. des Elektrostaplers, kennzeichnen?    
25) Ist/sind die Batterie(n) zur Kontrolle/Wartung leicht zugänglich?    
26) Sind während der Ladung von Flurförderzeugen die Fahrzeug-Lüftungsöffnungen zur Vermeidung von Gasansammlung freigehalten?    
27) Stehen zur sicheren Handhabung der Batterien geeignete Transporthilfen/Hebezeuge zur Verfügung?    
28)

Sind alle notwendigen Persönlichen Schutzausrüstungen, wie

  • Gesichtsschutz,
  • Augenschutz (Schutzvisier oder dicht schließende Schutzbrille),
  • säurebeständige Schutzhandschuhe,
  • Fußschutz und
  • säurebeständige Schürze
bereitgestellt und in ordnungsgemäßem Zustand?
   
29) Ist eine Augendusche/-spülflasche vorhanden?    
30) Ist eine geeignete Feuerlöscheinrichtung, z. B. Feuerlöscher der Brandklasse ABC, vorhanden und auch nach Brandausbruch leicht erreichbar?    
31) Werden die Wiederholungsprüfungen der elektrischen Anlage und der Betriebsmittel durchgeführt sowie dokumentiert, z. B. durch Kennzeichnungen an den Betriebsmitteln?    

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