Folgende Punkte müssen beim Betrieb von Batterieanlagen u. a. berücksichtigt werden:

  • Die Energie einer Batterie kann durch Kurzschlussbildung unkontrolliert freigesetzt werden. Die Folgen können Schmelzen von Metallen oder auch Zerstörungen an Leitungen und Batterien sein.
  • Ladegeräte sollen kippsicher und außerhalb des Abluftstroms der Batterie sowie auf nicht brennbarem Material aufgestellt werden.
  • Der Abstand zwischen Ladegerät und Batterie muss mind. 1 m betragen.
  • Der Abstand zu brennbarem Material muss mind. 2,5 m betragen.
  • Der Abstand zu feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen muss mind. 5 m betragen.
  • Die Aufstellung muss so erfolgen, dass Batterien und Ladegeräte leicht zugänglich sind und so auch einfach kontrolliert und gewartet werden können.
  • Das Ladegerät darf nur im spannungsfreien Zustand und polrichtig an die Batterie angeschlossen werden. Dabei muss bei Anschluss- und Klemmzangen, sofern diese verwendet werden, eine ausreichende Isolierung gewährleistet sein. Bei Wartungsarbeiten dürfen nur isolierte Werkzeuge benutzt werden, die keine Funken erzeugen.
  • Die Verschlusskappen der Batterien müssen für den Ladevorgang abgeschraubt werden (Verdünnungseffekt des entstehenden Wasserstoff-Luft-Gemischs).
  • Die Lüftung muss ausreichend sein. Ist eine technische Lüftung notwendig, muss deren Funktion während des Ladevorgangs sichergestellt sein (s. o.).

Im Bereich der Batterieladestation sollten ein Waschbecken, eine Notdusche, Verbandkasten und eine Augenspülstation vorhanden sein, um im Notfall entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen zu können. Bei Arbeiten an Batterien (z. B. Wasser nachfüllen) muss folgende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden:

Die Aufbewahrung der PSA sollte in einem Schrank erfolgen, um Verschmutzungen etc. zu vermeiden. Darüber hinaus sollten auch folgende Punkte beachtet werden:

  • Es muss geeignete Maßnahmen geben, damit auslaufendes Elektrolyt oder Batteriesäure nicht in die öffentliche Kanalisation und in die Kläranlage gelangen kann.
  • Der Elektrolyt muss in geeigneten (säure- und laugenbeständigen) Behältern gesammelt bzw. neutralisiert werden.
  • Für die Aufnahme von vergossenem oder ausgetretenem Elektrolyt oder Batteriesäure muss geeignetes Bindemittel (saugfähiges bzw. neutralisierendes Material) zur Verfügung stehen.
  • Für die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind geeignete Feuerlöschmittel (i. d. R. werden hier Feuerlöscher eingesetzt) vorrätig zu halten. Diese müssen den Brandklassen ABC entsprechen. Die Bereitstellung muss so erfolgen, dass die Löschmittel auch nach Ausbruch eines Entstehungsbrands noch leicht erreichbar sind. Achten Sie bei Schulungen der Mitarbeiter darauf, dass insbesondere die Anwendung der Feuerlöschmittel an unter Spannung stehenden Betriebsmitteln unterwiesen wird. Die Unterweisungen müssen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden.

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