Das Prinzip der Barrierefreiheit hat als grundsätzliches Ziel, das Lebensumfeld ganz allgemein und selbstverständlich so zu gestalten, dass möglichst alle Menschen sich darin orientieren und bewegen können. So global betrachtet ist es wünschenswert, dass der Betreiber einer Arbeitsstätte bei allen betrieblichen Entscheidungen Barrierefreiheit anstrebt und entsprechend berücksichtigt. Praktisch steht aber oft die Frage im Raum, ob und in welchem Umfang barrierefreie Gestaltung in Arbeitsstätten verbindlich realisiert werden muss. Dabei sind unterschiedliche rechtliche Hintergründe zu berücksichtigen.

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