Zur einfachen Orientierung und Nutzung barrierefreier Hotels und Gaststätten durch mobilitätseingeschränkte Reisende und Touristen kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste einbezogen werden:[1]

 
Lfd. Nr. Art der Behinderung des Gastes Beeinträchtigungen/Probleme Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Gäste mit Mobilitätseinschränkungen
1.1 Gäste mit Gehbehinderungen (Gehhilfe, Rollator)

Unfall- und Verletzungsgefahr beim Gehen durch

  • Ausrutschen und Stolpern auf Wegen, Fluren
  • Abrutschen auf Treppen
  • Stürzen infolge fehlender Begrenzungen, Markierungen

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A1.8

ASR V3a.2

DGUV-R 108-003

Technische Maßnahmen:

  • max. 1 Stufe (21 cm hoch)
  • Gehwege leicht begehbar und mit Rollator befahrbar (Breite ≥ 1,50 m)
  • Mindestbreite von Eingangstüren, Durchgängen ≥ 0,80 m
  • Bewegungsfläche vor Einrichtungen zur Information/Kommunikation 1,20 m x 1,20 m

Organisatorische Maßnahmen:

  • keine Hindernisse auf Fußwegen, Fluren (z. B. abgestellte Möbel)

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.2 Gäste im Rollstuhl/kleinwüchsige Personen

Gefährdung von Sicherheit und Wohlbefinden bei

  • zu gering bemessenen Parkflächen
  • Eingang mit Stufen und fehlenden Alternativlösungen (Rampe, Aufzug)
  • zu gering bemessenen Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen auf Fluren, vor Aufzügen und in Sanitärräumen und Zimmern
  • nicht abgesenktem Rezeptionscounter zum Ausfüllen von Anmeldeformularen
  • zu hohen Treppenstufen und nicht abgesenkten Treppenläufen
  • nicht vorhandenen barrierefreien Sanitärräumen
  • zu hoch installierten Bedienelementen (z. B. für Türen, Aufzüge)
  • Schwierigkeiten der Informationsaufnahme infolge zu hoch befestigter Schilder, Tafeln und Monitore

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A1.8

ASR V3a.2

DGUV-R 108-003

DGUV-I 205-001

DGUV-I 207-006

DGUV-I 208-005

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • Parkplätze in der Nähe des Eingangs mit einer Parkfläche von 3,50 m x 1,50 m
  • Breite von Gehwegen und Erschließungsflächen ≥ 1,50 m
  • Querneigung der Gehwege ≤ 2,5 %, der Längsneigung ≤ 3 %
  • im Bedarfsfall Rampen mit Neigung von ≤ 6 %
  • vorrangig automatisch zu öffnende und zu schließende Türen
  • Anordnung von Tastern zum Öffnen/Schließen in Höhe von 0,85 m
  • kontrastreiche, gut beleuchtete Zugangs- und Eingangsbereiche
  • Flure mit Breite von 1,50 m, nach 15 m Begegnungsflächen von 1,80 m x 1,80 m

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gewährleistung präventiver Auswahl barrierefreier Hotels und Gaststätten über Portal "Reisen für Alle"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.3 Sehbeeinträchtigte und blinde Gäste

Hohes Unfall- und Verletzungsrisiko durch

  • unzureichend gekennzeichnete Bedienelemente zum Finden und Öffnen von Türen
  • zu überwindende Stufen und schlechte Sehbedingungen im Bereich des Eingangs und der Rezeption
  • fehlende taktile Möglichkeiten zur Orientierung
  • zu kleine und undeutliche Schrift auf Info-Tafeln und Monitoren
  • unzureichende Beleuchtung im Eingangsbereich, auf Treppen und Fluren
  • fehlende Farbkontraste im gesamten Hotel- und Gaststättenbereich

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A3.4

ASR V3a.2

DGUV-R 108-003

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • kontrastreiche, gut beleuchtete Zugangs- und Eingangsbereiche
  • taktile Führung zum Eingangsbereich mittels Bodenindikatoren und akustischen Türfindesignalen
  • taktile Gehwegbegrenzung
  • Sicherheitsmarkierung an verglasten Wänden
  • Treppenläufe und Podeste beidseitig mit Handläufen versehen
  • taktile Infos zum Stockwerk am Anfang und Ende der Treppenläufe in Braille- oder Prismen-Schrift
  • taktile Führung zur Rezeption mittels Leitstreifen
  • gut sichtbares Display an Kassen
  • Getränke- und Speisekarte in Braille-Schrift

Organisatorische Maßnahmen:

  • Gewährleistung präventiver Auswahl barrierefreier Hotels und Gaststätten über Portal "Reisen für Alle"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.4 Hörbeeinträchtigte und gehörlose Gäste

Risiko bei Havarien durch

  • unvollkommen bzw. nicht wahrgenommene akustische Signale und Warnungen
  • Maskierung akustischer Signale durch Störgeräusche

ArbStättV

ASR A3.4

ASR V3a.2

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

VDI 2058, Blatt 3

Technische Maßnahmen:

  • induktive Höranlage an Rezeption
  • klare, gut lesbare schriftliche Informationen an Tafeln/Monitoren
  • unmissverständliche Anzeigen bzw. optische Signale im Hotelzimmer im Gefahrenfall

Organisatorische Maßnahmen:

  • Kommunikation mittels Gebärdensprache

Personenbezogene Maßnahmen:

  • im Bedarfsfall Benutzung des eigenen Smartphones
1.5 Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen

Gesundheits- und Verletzungsgefahr durch

  • Fehldeutung bzw. Verwechslung von Schildern und Signalen
  • fehlendes bildhaftes und auditives Leitsystem

ArbStättV

ASR A1.7

ASR A3.4

ASR V3a.2

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DIN 18040-1

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • bildhafte Beschilderung
  • Führung zur Rezeption durch nicht unterbrochenes bildhaftes, farbiges Leitsystem
  • Menüs an Automaten, an Monitoren zur Information mit...

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