Als Hilfestellung für die Planung, das Betreiben und die Nutzung barrierefreier Straßenbahnen durch Personen mit den unterschiedlichsten Mobilitätseinschränkungen kann anhand ausgewählter Beispiele folgende Checkliste herangezogen werden:[1]

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/ Arbeitsbereich Art der Behinderung/Probleme Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Ein-/Ausstieg
1.1 Auffinden der Tür

Sehbeeinträchtigung durch Erkrankung der Augen, nicht angepasste Sehhilfen bzw. durch das Lebensalter führen zu mangelnder Orientierung an Haltestellen und Bahnsteigen durch

  • fehlende Aufmerksamkeitsfelder und Leitstreifen
  • fehlende bzw. unverständliche akustische Ansagen
  • fehlende bzw. nicht wahrnehmbare akustische Türfindesignale

ASR A1.5

TSI PRM

VO (EU) 2019/772

TR Strab EA

DIN 32974

Technische Maßnahmen:

  • taktil bzw. kontrastreich gestaltete Aufmerksamkeitsfelder am Bahnsteig im Bereich der zu erwartenden Einstiegstür
  • klare und verständliche akustische Informationen zu Liniennummer und Ziel
  • verständliches akustisches Türfindesignal mit unterschiedlicher Frequenz zu Signalen an Straßenüberquerungen
  • Kennzeichnung der Türen für Rollstuhlfahrer mit entsprechendem Piktogramm
  • Kommunikation mit dem Fahrpersonal (z. B. über System BLIS)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Inanspruchnahme der Hilfe Mitreisender

Personenbezogene Maßnahmen:

  • ggf. Verwenden einer Hellfeldlupe zum Lesen von Anzeigen von Personen mit Seheinschränkung
1.2 Einstiegsmodalitäten

Körperliche Beeinträchtigung, hervorgerufen z. B. durch Querschnittslähmung und Muskelerkrankungen mit

  • Bindung an den Rollstuhl
  • Problemen bei Überwindung von Schwellen und Spalten mittels Rollstuhl und Rollator
  • Schwierigkeiten des Bewältigens erforderlicher Greifräume und Greifkräfte

Benachteiligung kleinwüchsiger Personen

  • bei zu großen Differenzen zwischen Bahnsteighöhe und Fußboden des Straßenbahnwagens,
  • bei zu großen Anbringungshöhen von Tastern und Griffen.

ASR A1.5

TSI PRM

VO (EU) 2019/772

DGUV-R 108-004

TR Strab EA

DIN 32974

Technische Maßnahmen:

  • Ausstattung mit ausklappbaren Rampen bzw. Hublifts zur Überwindung von Schwellen und Spalten
  • optimale Türbreiten zum bequemen Ein- und Austeigen von 120–135 cm
  • kontrastierende ca. 5 cm breite aufgerauhte Streifen ober- und unterhalb des Tasters
  • Anordnung von Griffen und Haltestangen in Türnähe mit Kontrast zur Umgebung

Organisatorische Maßnahmen:

  • akustische Information zu Liniennummer und Fahrziel (insbesondere für Sehbeeinträchtigte und Blinde)
2 Orientierung im Straßenbahnwagen
2.1 Informationssystem

Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Personen

  • hinsichtlich zeitnaher Informationen
  • bezüglich visuell und akustisch verständlicher Informationen (Blendung, Störgeräusche)
  • im Hinblick auf Kommunikation mit Fahrpersonal

TSI PRM

VO (EU) 2019/772

ASR A1.5

ASR A3.4

DGUV-R 108-004

DIN EN 12464

DIN EN 12665

DIN 32974

Technische Maßnahmen:

  • rasche Information gehörloser Reisender zu Unregelmäßigkeiten über SMS
  • Vermeiden jeglicher Störgeräusche (z. B. zur Wahrnehmung akustischer Informationen durch hochgradig Schwerhörige mit Innenohrprothese)
  • Anordnung einer Notsprechstelle mit Taster in einer Höhe von 155,5–160 cm, für Kleinwüchsige und Rollstuhlnutzer in einer Höhe von 90 cm
  • Übermittlung folgender Informationen im Wageninneren und an Stationen (akustisch, teilweise zusätzlich visuell)

    • Unregelmäßigkeiten
    • Umsteigeverbindungen
    • Ausstiegseite
    • Zielansagen
    • Stationsansagen zweimal (nach Abfahrt, vor Ankunft)

Organisatorische Maßnahmen:

  • verständliche akustische Informationen, z. B. zu Unregelmäßigkeiten
  • Kennzeichnung defekter Bedienelemente durch direktes Überkleben
  • Aushang eines taktil wahrnehmbaren Netzplans
  • Vermeiden von Laufschrift und blinkender Schrift
  • Vermeiden von Stufen innerhalb des Wagens

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Einbeziehen des Mobiltelefons mit Routenplaner
2.2 Haltemöglichkeiten während der Fahrt Probleme mobilitätseingeschränkter Passagiere hinsichtlich ihrer Standsicherheit beim Suchen eines Sitzplatzes bzw. im Stehen während der Fahrt.

TSI PRM

VO (EU) 2019/772

TR Strab EA

Technische Maßnahmen:

  • Anordnung von Haltestangen mit Kontrast zur Umgebung und Griffen zum kontinuierlichen Fortbewegen im Wageninneren an der Decke bzw. an Sitzen für kleinwüchsige Fahrgäste und Kinder
  • Mittelstange im Einstiegsbereich
  • Mindestbreite von Durchgängen zum Befahren mit handbetriebenen Rollstühlen von 60 cm
3 Türtaster
3.1 Anordnung und Gestaltung

mögliche Einschränkungen von Rollstuhlnutzern und kleinwüchsigen Personen hinsichtlich Erreichbarkeit und Bedienbarkeit

ungenügende Wahrnehmung durch sehbeeinträchtigte/blinde bzw. hörbeeinträchtigte/gehörlose Fahrgäste

TSI PRM

VO (EU) 2019/772

TR Strab EA

Technische Maßnahmen:

  • Anordnung außerhalb des Wagens am Türblatt in Nähe Hauptschließkante, innerhalb des Wagens zusätzlicher Taster an Haltestangen im Türbereich
  • Höhe der Taster für normalgroße Personen 110 cm, für Rollstuhlnutzer und Kleinwüchsige maximal 90 cm über dem Fahrzeugboden
  • runde Taster mit Kontrast zum Hintergrund und Durchmesser von maximal 5 cm
  • Taster mit taktiler Funktion für blinde Fahrgäste
  • Be...

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