• Barrierefreier Zugang und Bewegung innerhalb der Schulen für Schüler ab erstem Schuljahr,
  • 2-Sinne-Prinzip für barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen: Alarmierungen müssen sowohl hör- als auch sichtbar sein (akustisches Signal und Alarmlichter), tastbare Bodenleitsysteme mittels Brailleschrift oder tastbarer Normalschrift, Klingelton und Vibrationsalarm bei Mobiltelefonen,
  • Übermittlung aller notwendigen Informationen im Klassenraum,
  • 2-Kanal-Prinzip zur barrierefreien Nutzung von Gestaltungselementen innerhalb von Gebäuden:
  • Überwindung von Höhenunterschieden durch Treppen, aber auch durch Rampen, Aufzüge, Öffnen/Schließen von Türen durch schwergängige mechanische Selbst-Schließeinrichtungen und durch elektrisch zu betätigende Mechanismen,

Aufzug

  • Nutzung von Aufzügen nur darauf angewiesenen Personen in situationsbedingten Fällen ermöglichen;
  • in Förderschulen Installation größerer Aufzüge zum gleichzeitigen Transport mehrerer auf Rollstuhl angewiesenen Personen;
  • Gewährleistung des selbstständigen Zugangs zum Aufzug und Betätigung des Aufzugs ohne Unterstützung durch Dritte und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Mobilitätseinschränkungen (verminderte Seh-, körperliche und kognitive Anforderungen);
  • grundsätzliche Anforderungen an Aufzüge in Gebäuden in o. g. Abschnitt;
  • bei Fahrkörben von 110 cm × 140 cm muss die Zugangstür immer an der schmalen Seite liegen;
  • bei kleinen Fahrkörben sollte an hinterer Wand ein Spiegel angebracht werden, um Kontrolle bei rückwärtigem Herausfahren zu ermöglichen;
  • Ausrüsten des Fahrkorbs an Längsseiten mit Handläufen in 85 cm Höhe;
  • Alarmschaltung für Notfall nach 2-Sinne-Prinzip;
  • Bedientaster innen und außen mit erhabener und ertastbarer großer Schrift sowie mit integrierten optischen und akustischen Informationen versehen.

Flucht und Rettung

  • Nutzbare Breite von Fluren zur Rettung muss 1,20 m je 200 darauf angewiesene Benutzer betragen; dieses Maß darf durch offen stehende Türen, Einbauten oder Einrichtungen nicht eingeengt werden.
  • Flure sind von Brandlasten frei zu halten.
  • Dennoch Schaffen von Ruhe- oder Rückzugsräumen in angrenzenden Flurbereichen zur individuellen Förderung.
  • Herstellung nicht vermeidbarer Einbauten und Verkleidungen in Fluren aus nicht brennbaren Baustoffen.
  • Aushängen von mit Sicherheitszeichen und Sammelstellen gekennzeichneten Flucht-und Rettungsplänen (Grundrisspläne) im Maßstab ≥ 1:100 an gut sichtbaren Stellen zur raschen Evakuierung im Notfall.
  • Kennzeichnung der Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen.
  • Verfügbarkeit taktil erfassbarer Grundrisspläne für blinde Personen und zusätzlicher akustischer Informationen.
  • Verwendung lang nachleuchtender Materialien für Darstellung zwecks Informationsaufnahme bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung.
  • Organisation und Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen 2-mal jährlich einschließlich Seh-, Körper- und geistig Behinderter.
  • Installieren von feuerfesten Wartebereichen für Personen mit Mobilitätseinschränkung, um Rettung durch Dritte zu ermöglichen.

Informations- und Orientierungssysteme

  • Auffinden von zentralen Informationsbereichen durch Sehbehinderte und Blinde mittels Bodeninformationen und Wahrnehmung durch Füße oder Blindenlangstock (markante Struktur im Bodenbelag als Leitlinie zur Führung zum Zielort in besonders frequentierten Bereichen oder sog. Info-Bojen mit großem sichtbaren oder taktil tastbaren Kontrast in weniger frequentierten Bereichen),
  • weitere Hilfsmittel für sehbehinderte und erblindete Personen sind taktil erfassbare Pläne sowie akustische Informations- und Orientierungssysteme (z. B. Türfinde-Signale an Eingangstür, Alarmsignal im Notfall).

Hilfsmittel für erblindete Lehrer

  • Notizgerät in Braille-Schrift zur Aufzeichnung des Unterrichtsverlaufes,
  • Ausstattung des Heimarbeitsplatzes mit Braille-Zeile und Sprachausgabe zum Aufnehmen von Schülerinformationen.
[1] Blättler/Buhmann/Fardel/Glaubitz/Lattmann, Barrierefreiheit wahrnehmen, erkennen, erreichen, nutzen, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 2014.

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