Überblick

Barrierefreiheit für ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis bedeutet den ungehinderten Zugang zu dem damit verbundenen öffentlichen oder privaten Gebäude und den jeweils in den einzelnen Etagen angesiedelten Kliniken, Arztpraxen, psycho- und physiotherapeutischen Praxen sowie die uneingeschränkte Nutzung der dazugehörigen medizinischen Einrichtungen für Menschen mit körperlichen, sensorischen und mentalen Behinderungen, aber auch für Ältere und Familien mit Kinderwagen. Bedingt durch die demografische Entwicklung und der damit verbundenen zahlenmäßigen Zunahme des betroffenen Personenkreises sowohl bezogen auf die in den medizinischen Einrichtungen Beschäftigten als auch bezüglich der Patienten ist die Verantwortung für die Gestaltung einer barrierefreien Umwelt und Inklusion sehr groß. Die Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für eine vollständige Inklusion aller darin beschäftigten und medizinisch-psychologisch zu behandelnden Personen. Man spricht deshalb auch von inklusiver Gesundheitsversorgung aller mobilitätseingeschränkten Personen.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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