Eine Mehrfachbehinderung ist gegeben, wenn der Krankenhauspatient aufgrund schon vorbestehender komplexer Behinderungen bezüglich der Beeinträchtigung mehrerer Körperfunktionen oder Körperstrukturen, insbesondere im Hinblick auf Selbstversorgung, Mobilität und Kommunikation, regelmäßig auf umfangreiche Hilfe angewiesen ist. Häufig ist damit auch eine geistige Behinderung verbunden.[1]

  • Schaffung personeller und räumlicher Voraussetzungen für eine auf das Individuum konzentrierte und angemessene pflegerische, medizinische und therapeutische Versorgung der Patienten mit Mehrfachbehinderung,
  • Gewährleistung des Zugangs zu behinderungsspezifischen Informationen einer barrierefreien Krankenhausversorgung,
  • Entwicklung von Konzepten zur Organisation von Behandlung und Pflege unter Einbeziehung der Angehörigen bzw. Betreuer,
  • Sicherstellung einer barrierefreien Kommunikation während des Behandlungsablaufs mittels spezieller Instrumente und Hilfsmittel, wie z. B. audio-visuelle Hinweise, einfache, leichte Sprache, Piktogramme, Braille-Schrift, Gebärdensprache,
  • Erkundung von Kommunikationsmöglichkeiten bei Menschen mit kommunikativen Störungen,
  • besondere Unterweisung zum Verhalten in Notfällen, z. B. bei Bränden und Unterstützung bei rascher Evakuierung,
  • individuelle Anpassung der Planung von Behandlungen an die Bedürfnisse der Patienten (kurze Wartezeiten, mehr Zeit für Untersuchungen),
  • Entwicklung von Verfahrensregeln zur Weiterführung der Versorgung nach Entlassung aus dem Krankenhaus und Kooperation mit Einrichtungen der Behindertenhilfe.
[1] Roser/Budroni/Schnepp: Entwicklung einer Zielvereinbarung zur barrierefreien Krankenhausversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen, Abschlussbericht, Witten/Herdecke, 2011.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge