• Fußböden müssen so beschaffen sein, gereinigt und instand gehalten werden, dass sie unter den gegebenen Betriebs- und Witterungseinflüssen (z. B. Fett, Öl, Wasser) sicher benutzt werden können.
  • Die Einrichtung von 1,5 m langen Sauberlaufzonen an Gebäudeeingängen über die gesamte Durchgangsbreite ist empfehlenswert.
  • Bei unvermeidbaren Hindernissen (Stolperstellen) Abgrenzung durch Handläufe bzw. entsprechende Kennzeichnung nach ASR A2.3.
  • Die Fußbodenoberfläche muss unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzung und der zu erwartenden gleitfördernden Stoffe (Öl, Fett, Wasser usw.) rutschhemmend sein bzw. den in ASR A1.5 genannten Parametern für die Gruppe der Rutschhemmung R und des Verdrängungsraumes V entsprechen.[1], [2]
  • Fußböden dürfen weder gesundheitsbeeinträchtigende Ausdünstungen noch elektrostatische Aufladungen auslösen.
  • Fußböden dürfen keine Unebenheiten, Vertiefungen, Stolperstellen (d. h. keine Höhendifferenzen ≥ 20 mm) aufweisen bzw. sind durch Abschrägen im Winkel von ≤ 25° anzugleichen.
  • Fußböden sollten nicht reflektieren und müssen beständig gegen Gefahrstoffe (Säuren, Laugen), Hitze und Vibrationen sein.
  • Zur Warnung taktil mit Langstock wahrnehmbare Bodenmarkierungen sind in einem ausreichenden Abstand vor Hindernissen und Gefahrenstellen anzubringen.
  • Taktile und visuelle Kontraste können durch unterschiedliche Geräusche von Belagmaterialien (Holz, Stein, Textilien usw.) beim Begehen bzw. Befahren ergänzt werden.
  • Eine sichere Verlegung von Anschluss- und Versorgungsleitungen auf Arbeits- und Verkehrsflächen ist zu gewährleisten.
  • Leitstreifen sind eine zusätzliche Hilfe zur Verbesserung der Orientierung für blinde und sehbeeinträchtigte Personen.
  • Es ist auf starken visuellen und taktilen Kontrast zwischen Streifen und Untergrund durch unterschiedliche Farbtöne bzw. durch unterschiedlich strukturierte Oberflächen sowie auf Bodeninformationen und ihre Wahrnehmung durch Füße oder Blindenlangstock (markante Struktur im Bodenbelag als Leitlinie zur Führung zum Zielort in besonders frequentierten Bereichen) zu achten.
[1] R-Gruppe ist Maßstab für den Grad der Rutschhemmung; Rutschsicherheit wird nach DIN EN 16165 in Abhängigkeit des Neigungswinkels des Bodenbelags ermittelt.
[2] Der Verdrängungsraum V ist der Hohlraum zwischen Schuhsohle und Bodenbelag.

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