Die Berufskrankheit (BK) 1301 "Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine" ist im Rahmen der Berufskrankheiten-Verordnung seit 1936 anerkannt. Erste Beschreibungen über Blasenkrebserkrankungen bei Anilinarbeitern gehen noch rund 40 Jahre weiter zurück. Das Thema Berufskrankheiten durch aromatische Amine ist somit kein neues.

Bedeutung im Rahmen der BK 1301 haben auch die Azofarbstoffe. Sie können nach Aufnahme in den Körper durch reduktive Spaltung aromatische Amine freisetzen. Azofarbstoffe, die hierbei potenziell in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können, sind in gleicher Weise als krebserzeugend anzusehen wie die entsprechenden Amine selbst.

Nach den Krebserkrankungen durch Asbest und ionisierende Strahlen lag die BK 1301 für den Zeitraum 1978 bis 2010 mit 1.945 anerkannten Fällen an 3. Stelle der beruflich verursachten Krebserkrankungen. 2022 wurden 87 Fälle anerkannt (Quelle: DGUV).

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