Die relevanten Arbeitsschutzstrukturen des Betriebs (Pflichtenübertragung, Beauftragtenfunktionen, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Prüfpflichten usw.) sollten den Außendienst ebenfalls berücksichtigen. "Roter Faden" kann dabei die Gefährdungsbeurteilung sein. Sie wird sich für Mitarbeiter im Außendienst je nach Situation aus verschiedenen Modulen zusammensetzen müssen, die z. T. von den in einem Betrieb üblichen Mustern abweichen. Folgende Strukturen und Themen können eine Rolle spielen und auch Bestandteil von Unterweisungen für Außendienstbeschäftigte sein.

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