Bei Reisen in Länder, in denen besondere klimatische oder gesundheitliche Rahmenbedingungen herrschen, muss der Betriebsarzt entsprechend beraten. Themen sind je nach Zielland z. B.:

  • Impfprophylaxe, z. B. Hepatitis A und B, Malariaprophylaxe (wegen der weiten Verbreitung und des hohen Ansteckungsrisikos besonders wichtig);
  • Hinweise zum persönlichen Verhalten (Vermeidung von lebensmittelbedingten Infektionen, Sexualverhalten);
  • ggf. Mitnahme von Material und/oder Medikamenten zur Ersten Hilfe oder Erstbehandlung in Ländern mit schwachen Gesundheitssystemen.

Bei längeren Aufenthalten in entsprechenden Ländern (mehr als 3 Monate) ist der Untersuchungsgrundsatz G 35 "Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" (DGUV Grundsatz 350-001) anzuwenden. Dieser sieht neben einer Untersuchung vor der Ausreise auch eine Rückkehruntersuchung vor (bei Auslandaufenthalten von mehr als einem Jahr).

 
Praxis-Tipp

"Tropenuntersuchung" auch für Familienangehörige vorsehen

Aus medizinischer Sicht ist eine dem Untersuchungsgrundsatz G 35 entsprechende Untersuchung auch für mitreisende Familienangehörige absolut sinnvoll (wird i. d. R. von den Krankenkassen getragen).

 
Wichtig

Entsendemerkblatt der DGUV

Die DGUV stellt alle relevanten Informationen in einem sehr ausführlichen Entsendemerkblatt zur Verfügung, das von der ehemaligen Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) innerhalb des HVBG herausgebracht wurde (siehe unter www.dguv.de). Die DVUA gibt es mit Übergang des HVBG in die DGUV allerdings nicht mehr unter diesem Namen. Die Funktionen hat die DGUV unter der Bezeichnung Referat Koordination Verbindungsstelle/Sachleistungsaushilfe übernommen.

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