Begriff

Augen- und Gesichtsschutz sind ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Trotz der Auswahl sicherer Arbeitsverfahren und entsprechender Schutzmaßnahmen sind die Augen und das Gesicht in vielen Arbeitsbereichen und bei zahlreichen Tätigkeiten schädigenden äußeren Einflüssen ausgesetzt. Der Einsatz von Schutzbrillen bzw. Augenschutz und Gesichtsschutz als Persönliche Schutzausrüstung ist erforderlich. Zum Augen- und Gesichtsschutz gehören:

  • Gestellbrillen
  • Korbbrillen
  • Korrektionsschutzbrillen
  • Vorstecker
  • Schutzschilde
  • Schutzschirme/Visiere
  • Schutzhauben
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Augen- oder Gesichtsverletzungen zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Augen- bzw. Gesichtsschutz zur Verfügung gestellt werden. Generelle Rechtsgrundlage für den Einsatz von PSA sind die PSA-Benutzungs-Richtlinie 89/656/EWG bzw. die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

Konkrete Anforderungen an die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz gehen aus der DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" hervor. Anhang 3 Nr. 3 DGUV-R 112-192 enthält Beispiele für Normen, die in Verbindung mit Augen- und Gesichtsschutz relevant sind.

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