Die TRBS 2181 enthält neben den technischen Alarmierungen nun auch organisatorische Maßnahmen. Jeder Arbeitnehmer ist über die Gefährdung und die Schutzmaßnahmen des Eingeschlossenseins zu unterweisen. Darüber hinaus ist ein Notfallplan aufzustellen (Anhang 1 Nummer 4.1 BetrSichV). Der Notfallplan muss mindestens enthalten:

  • Standort der Aufzugsanlage
  • verantwortlicher Arbeitgeber
  • Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben
  • Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können
  • Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr)
  • Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung
  • Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage

Gibt es keinen Notdienst, dann ist der Notfallplan in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen.

Die Hilfeleistenden sind regelmäßig zu unterweisen und es hat regelmäßige Übungen für Hilfeleistende zu geben. Es ist aber auch möglich, dass außerbetriebliche Hilfskräfte genutzt werden können (Feuerwehr, Rettungsdienste).

Die Befreiung eingeschlossener Personen soll möglichst kurzfristig erfolgen (die Dauer von 30 Minuten vom Notruf bis zum Eintreffen der Hilfskräfte soll nicht überschritten werden).

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