Aufsichtspersonen sind von den gesetzlichen Unfallversicherungsträger beschäftigte Personen, die die Mitgliedsfirmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes beraten und überwachen.
§ 18 f. SGB VII und § 10 DGUV-V 1 regeln die Pflichten und Rechte der Aufsichtspersonen.
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