Die Anforderungen an Aufsichtspersonen unterscheiden sich bei den verschiedenen Unfallversicherungsträgern. Für alle angehenden Aufsichtspersonen gilt aber, dass diese i. d. R. aus der Branche kommen sollten, in der sie künftig beraten und überwachen und sie eine gewisse Berufserfahrung mitbringen müssen. Die Anstellungsform ist als "Angestellter im öffentlichen Dienst" oder beamtenähnlich als "Dienstordnungsangestellter".

Die Ausbildung als Aufsichtsperson führen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß einer von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) vorgegebenen Prüfungsordnung durch. Die Prüfungsordnung I gilt für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation, die als Generalisten in allen Bereichen tätig werden können und sollen. Die Prüfungsordnung II gilt für Aufsichtspersonen mit Techniker-/Meisterqualifikation. Dadurch soll Sonderfällen im gewerblichen Bereich Rechnung getragen werden, z. B. bei der Überwachung und Beratung von Unternehmen mit Tätigkeiten auf Baustellen. Die Ausbildung dauert je nach Prüfungsordnung 1 oder 2 Jahre und endet mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung (Begehung eines Betriebes).

Maßnahmen des Arbeitsschutzes i. S. d. § 2 Arbeitsschutzgesetzes umfassen mehr als die klassische Unfallverhütung. Diese Maßnahmen beinhalten auch die Verhütung von Berufskrankheiten und Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Durch diesen gesetzlichen Anspruch an den Arbeitsschutz und den Wandel der Arbeitswelt gewinnen die Anforderungen an die Aufsichtspersonen erheblich an Komplexität.

Die Aufsichtsperson muss sowohl Normenüberwacher und Sicherheitsmanager als auch Unternehmensberater und Gesundheitsmanager sein. Deshalb wird über die notwendige Fachkompetenz der Aufsichtsperson hinaus immer mehr eine Methoden- und Sozialkompetenz gefordert, auf die nun auch verstärkt in der Ausbildung gesetzt wird. Des Weiteren bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ihren Aufsichtspersonen ein umfassendes Programm zur Weiterbildung und Qualifizierung an (z. B. durch das IAG – Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung).

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