Beim Einsatz von Atemschutzgeräten der Gruppen 1 und 2 für Flucht- und Selbstrettung ist keine Untersuchung erforderlich. Träger der Geräte der Gruppe 1, die keinen Atemwiderstand verursachen, sind ebenfalls von der Untersuchung befreit. Das gilt auch, wenn Geräte der Gruppe 1 mit einem geringen Atemwiderstand nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag eingesetzt werden. Wird z. B. ein Filtergerät mit P2-Filter 45 Minuten täglich benutzt, dann ist daraus die Notwendigkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge abzuleiten.

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