Atemschutzanzüge dürfen generell bis zum 100-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden. Atemschutzanzüge als Strahlerschutzgeräte dürfen bis zum 500-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden.

Der Einsatz von Atemschutzanzügen setzt i. d. R. arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 voraus (Atemschutztauglichkeit). In jedem Fall sind die Geräteträger vor dem ersten Einsatz und danach mind. einmal jährlich in einer theoretischen Ausbildung und einer praktischen Übung im Umgang mit Atemschutzanzügen zu schulen (Unterweisung).

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