Atemschutzgeräte, die dem Benutzer die Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre ermöglichen, werden als Selbstretter oder Fluchtgeräte bezeichnet. Für diese Geräte ist keine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erforderlich. Selbstretter sind je nach Aufgabe als Filtergeräte oder Isoliergeräte einsetzbar.

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