Assistenzsysteme sind insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit der Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten als kritisch zu betrachten. Hierfür bedarf es konkreter Maßnahmen, die auch im Rahmen der Mitbestimmung festgelegt werden. Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Festlegung des Einsatzbereichs;
  • Beurteilung der Gefährdungen, die durch die Nutzung von Assistenzsystemen entstehen;
  • Berücksichtigung der Ergonomie der Hard- und Software, wie z. B. Gestaltung von Stellteilen und Anzeigen, Gewicht, Kompatibilität und Anwendung von Software;
  • Berücksichtigung der Akzeptanz (z. B. durch Nutzerfreundlichkeit und Partizipation der Beschäftigten bei der Auswahl);
  • Berücksichtigung der Gefährdungen durch den plötzlichen Ausfall von Assistenzsystemen;
  • Kommunikation und Transparenz zur Nutzung von Assistenzsystemen;
  • Regelungen für Datenschutz und Datensicherheit für geplanten Einsatz und für unerwünschte Situationen (z. B. Hackerangriffe).

Wichtig ist ebenfalls zu prüfen, ob mit Assistenzsystemen der gewünschte Erfolg bzw. die gewünschte Verbesserung erzielt werden kann. Ggf. sind herkömmliche Maßnahmen besser geeignet (z. B. Kran statt Roboter). Zudem sollte der Nutzen der einzelnen Assistenzsysteme abgewogen werden. Beispielsweise kann die Nutzung von Tablets ergonomischer sein, als die von Datenbrillen.

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