Feuerlöscher bzw. Löschmittel werden vom Hersteller entsprechend der Eignung einer oder mehreren Brandklassen zugeordnet. Diese Zuordnung ist auf dem Feuerlöscher mit Piktogrammen angegeben (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Brandklassen nach DIN EN 2:2005-01 "Brandklassen", Piktogramme nach DIN EN 3-7:2007-10 "Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen"

Piktogramm Brandklasse

Brandklasse A: Brände fester Stoffe (hauptsächlich organischer Natur), verbrennen normalerweise unter Glutbildung

Beispiele: Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

Beispiele: Benzin, Öle, Schmierfette, Lacke, Harze, Wachse, Teer

Hinweis: Sicherheitsdatenblatt beachten

Brandklasse C: Brände von Gasen

Beispiele: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas

Brandklasse D: Brände von Metallen

Beispiele: Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium und deren Legierungen
Brandklasse F: Brände von Speiseölen und -fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten

Für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird in DIN EN 2:2005-01 "Brandklassen" keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen.

Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 "Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfungen", die für die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen geeignet sind, werden mit der maximalen Spannung und dem notwendigen Mindestabstand gekennzeichnet, z. B. bis 1000 V, Mindestabstand 1 m.

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