In der nachstehenden Tabelle wird eine Zuordnung von Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen zu Bewertungsgruppen der Rutschhemmung vorgenommen. Die Aufzählung beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen, wo also die Gefahr des Ausrutschens zu vermuten ist.

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Nutzung einer höheren Bewertungsgruppe oder Verdrängungsraumes ist zulässig. Nicht aufgeführte Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege sind, entsprechend der in ihnen zu erwartenden Rutschgefahr (z. B. je nach Häufigkeit, Menge und Art der auftretenden gleitfördernden Stoffe), in Analogie zur Tabelle einer Bewertungsgruppe zuzuordnen.

Der mit dem Begehungsverfahren (Schiefe Ebene) ermittelte mittlere Winkel des Ausrutschens ist für die Einordnung eines Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

Fußböden, bei denen wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Gehebene erforderlich ist, sind durch ein "V" in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet.

Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt mit einem Prüfschuh, dessen Sohle profiliert ist. Bei rauen oder profilierten Fußbodenoberflächen und bei Fußböden mit Verdrängungsraum trägt der Formschluss mit dem Sohlenprofil zur Rutschhemmung bei. Bei der Auswahl der Bewertungsgruppe ist daher zu berücksichtigen, welches Schuhwerk getragen wird.

Die Messergebnisse der Prüfmethode zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen im Betriebszustand (Gleitreibungskoeffizient (µ)) können nicht direkt mit den Messergebnissen der Prüfung (Winkel des Ausrutschens (α)) auf der Schiefen Ebene verglichen werden. Der Gleitreibungskoeffizient (µ) kann deshalb nicht zur Einordnung in eine R-Gruppe herangezogen werden.

Nummer Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege

Bewertungsgruppe der Rutschgefahr

(R-Gruppe)
Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen
0 Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche*)    
0.1 Eingangsbereiche, innen**) R 9  
0.2 Eingangsbereiche, außen

R 11 oder

R 10
V 4
0.3 Treppen, innen***) R 9  
0.4 Außentreppen

R 11 oder

R 10
V 4
0.5 0.5 Schrägrampen, innen***) (ab 3% Steigung; z.B. Rollstuhlrampen, Ausgleichsschrägen, Transportwege) Eine R-Gruppe höher als für den Zugangsbelag erforderlich V-Wert des Zugangsbelags, falls zutreffend
0.6 Sanitärräume    
0.6.1 Toilettenräume R 9  
0.6.2 Umkleide- und Waschräume R 10  
0.7 Pausenräume (z.B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen) R 9  
0.8 Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen (siehe ASR A4.3) R 9 R 9  
       
1 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl    
1.1 Fettschmelzen R 13 V 6
1.2 Speiseölraffinerie R 13 V 4
1.3 Herstellung und Verpackung von Margarine R 12  
1.4 Herstellung und Verpackung von Speisefett, Abfüllen von Speiseöl R 12  
       
2 Milchbe- und -verarbeitung, Käseherstellung    
2.1 Frischmilchverarbeitung einschließlich Butterei R 12  
2.2 Käsefertigung, -lagerung und Verpackung R 11  
2.3 Speiseeisfabrikation R 12  
       
3 Schokoladen- und Süßwarenherstellung    
3.1 Zuckerkocherei R 12  
3.2 Kakaoherstellung R 12  
3.3 Rohmassenherstellung R 11  
3.4 Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinenfabrikation R 11  
       
4 Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien, Dauerbackwaren-Herstellung)    
4.1 Teigbereitung R 11  
4.2 Räume, in denen vorwiegend Fette oder flüssige Massen verarbeitet werden R 12  
4.3 Spülräume R 12 V 4
       
5 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung    
5.1 Schlachthaus R 13 V 10
5.2 Kuttlerraum, Darmschleimerei R 13 V 10
5.3 Fleischzerlegung R 13 V 8
5.4 Wurstküche R 13 V 8
5.5 Kochwurstabteilung R 13 V 8
5.6 Rohwurstabteilung R 13 V 6
5.7 Wursttrockenraum R 12  
5.8 Darmlager R 12  
5.9 Pökelei, Räucherei R 12  
5.10 Geflügelverarbeitung R 12 V 6
5.11 Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R 12  
5.12 Handwerksbetrieb mit Verkauf R 12 V 8****)
       
6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung    
6.1 Be- und Verarbeitung von Fisch R 13 V 10
6.2 Feinkostherstellung R 13 V 6
6.3 Mayonnaiseherstellung R 13 V 4
       
7 Gemüsebe- und -verarbeitung    
7.1 Sauerkrautherstellung R 13 V 6
7.2 Gemüsekonservenherstellung R 13 V 6
7.3 Sterilisierräume R 11  
7.4 Räume, in denen Gemüse für die Verarbeitung vorbereitet wird R 12 V 4
       
8 Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt)    
8.1 Lagerkeller, Gärkeller R 10  
8.2 Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung R 11  
9 Küchen, Speiseräume    
9.1 Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen) R 12  
9.2 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in ...

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