Wegen des hohen Gefährdungspotenzials wurde der Einsatz von Asbest stark eingeschränkt. Tätigkeiten bzw. Bereiche mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen sind z. B.:

  • Gewinnung und Aufbereitung in Steinbrüchen (z. B. Schotter, Split, Brechsand, Füller);
  • Weiterverarbeitung im Hoch- und Tiefbau (z. B. Straßen- und Gleisbau, Beton, Asphalt);
  • Wiederaufbereitung und Wiederverwertung im Straßenbau (z. B. Aufbereitung und Wiedereinbau von Recyclingmaterial, Herstellung von Asphalt);
  • Bearbeitung von Naturwerkstein z. B. Speckstein im Ofenbau;
  • Kaltfräsen von Verkehrsflächen;
  • Kabel-, Reifen- und Gummiwarenherstellung mit asbesthaltigem Talkum als Füllstoff, Trenn- und Gleitmittel;
  • Herstellung von Asphalt und Beton bzw. Betonsanierung mit asbesthaltigen Füll- und Zuschlagstoffen.

Auch bei Bergbau oder Tunnelbau in asbesthaltigem Gebirge sind besondere Maßnahmen erforderlich, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Es gilt die TRGS 517.

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