Überblick

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) fasst die arbeitsmedizinischen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen zusammen, die früher in den einzelnen Fachverordnungen enthalten waren. Die ArbMedVV konkretisiert also die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung, der Gentechnik-Sicherheitsverordnung, der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung. Auch die Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (DGUV-V 6) wurden einbezogen, sodass diese Vorschrift aufgehoben werden konnte. In einem Anhang konkretisiert die ArbMedVV diejenigen Tätigkeiten, bei denen Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen und nachgehende Untersuchungen anzubieten sind.

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