Die ArbStättV ist eine der zentralen Vorschriften, die zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen. Sie soll Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz und damit auch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten (Prävention): Durch eine genaue Regelung der Einrichtung und Beschaffenheit von Arbeitsplätzen sollen mögliche Gefahrenstellen so entschärft werden, dass es nicht zu Unfällen oder dauerhaften Gesundheitsbelastungen kommen kann.

Viele Regelungen umfassen Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, z. B. zur Lärmverhinderung oder zu ordnungsgemäßen Luft-, Temperatur- und Raumverhältnissen sowie zur Gestaltung der Arbeitsplätze dahingehend, dass sie möglichst ausreichend mit Tageslicht versehen werden. Das trägt, neben der Sicherstellung eines grundsätzlichen Wohlbefindens am Arbeitsplatz, ebenfalls dazu bei, Krankheiten zu verhindern, die sich zu Berufskrankheiten auswachsen können. Wichtig ist auch die Regelung einwandfreier sozialer Einrichtungen, wie z. B. der Regeln zu Erholungs- und Sanitärräumen.

 
Praxis-Tipp

Aushangpflicht

Die ArbStättV gehört zu den sog. "Aushangpflichtigen Gesetzen", d. h. sie ist in geeigneter Form durch Betriebsaushänge allen Arbeitnehmern zugänglich zu machen.

Die praktische Umsetzung der ArbStättV wird durch die Arbeitsstätten-Regeln (ASR) erleichtert und unterstützt, die zu den Vorschriften der ArbStättV detaillierte technische Regeln anbieten. Sie umfassen allgemein anerkannte Regeln der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und Hygiene. Derzeit gibt es ASR, z. B. zur Gestaltung von Fußböden, Türen und Toren und Verkehrswegen, zur Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen, zur Einrichtung von Sanitärräumen und Pausen- und Bereitschaftsräumen.

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