Begriff

Ziele sind, wenn sie akzeptiert werden, in der Lage, Entscheidungen und Handlungen zu steuern. Diese Fähigkeit nutzt ein AMS, indem es – abgeleitet aus der Arbeitsschutzpolitik sowie den Leistungen im Arbeitsschutz beispielsweise im vorangegangenen Geschäftsjahr – messbare Ergebnis- und Maßnahmenziele für den Arbeitsschutz (möglichst einschließlich der Gesundheitsförderung) des gesamten Unternehmens sowie einzelner Bereiche/Abteilungen formuliert und vereinbart. Die in Deutschland relevanten AMS-Konzepte (Nationaler Leitfaden für AMS, SCC/SCP und DIN ISO 45.001) stellen unterschiedliche Anforderungen an die Arbeitsschutzziele. Die Fortschreibung oder Erneuerung dieser Ziele kann das Unternehmen selbst festlegen. Die AMS-Norm DIN ISO 45.001 fordert eine Aktualisierung bei Bedarf. Die Arbeitsschutzziele müssen kommuniziert und überwacht werden. Sie sind Teil der Unternehmensziele, werden top-down formuliert und mit den Umsetzungsverantwortlichen vereinbart.

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