Zusammenfassung

 
Begriff

Arbeitsschutzcontrolling ist ein Führungsinstrument des Arbeitsschutzmanagements. Ihm liegt das PDCA-Prinzip (Plan, Do, Check, Act) zugrunde. Controlling im Arbeitsschutz bedeutet Entwicklungen (Chancen und Risiken) frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf steuernd eingreifen zu können. Das Arbeitsschutzcontrolling koordiniert die arbeitsschutzbezogene Planung und Steuerung der Umsetzung der Präventions- und Schutzmaßnahmen, die systematische Überprüfung der Eignung und Wirksamkeit der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, der gelebten Praxis des betrieblichen Arbeitsschutzes und deren Leistungen, die Ermittlung der Soll-Ist-Abweichungen sowie das Nachsteuern (Korrigieren und zielgerichtetes Verbessern der jeweiligen Arbeitsschutzprozesse). Die internationale Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme DIN ISO 45001:2023 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" zählt das Controlling im Arbeitsschutz zu den Erfolgsfaktoren des betrieblichen Arbeitsschutzes.

1 Regelmäßige Überprüfung gefordert

§ 3 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber die als erforderlich erachteten und umgesetzten Maßnahmen des Arbeitsschutzes "auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen" hat. D. h., der Arbeitgeber benötigt Instrumente zur Festlegung von Wirksamkeitskriterien, zur Ermittlung der Wirksamkeit sowie zum Nachsteuern (Korrigieren und Verbessern). Im weitesten Sinne fordert der Gesetzgeber – zwar nicht explizit, aber doch von der Intention her – ein Controlling des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die zeitgemäßen AMS-Konzepte gehen vom PDCA-Prinzip aus, das einen iterativen Prozess zur fortlaufenden Verbesserung der Organisation des Arbeitsschutzes, der Umsetzung sowie des Sicherheits- und Gesundheitsbewusstseins aller Beschäftigten vorsieht, und fordern durchweg

  • die Festlegung und Beschreibung von Bewertungskriterien, die nicht nur reaktiv, sondern eher proaktiv sind, also proaktive Leistungskennzeichen,
  • eine systematische Überprüfung der Eignung und Wirksamkeit der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, der gelebten Praxis des betrieblichen Arbeitsschutzes (inkl. Ergonomie und Gesundheitsförderung) und deren Leistungen,
  • die Ermittlung und Bewertung von SGA-Risiken und anderen Risiken für das SGA-Managementsystem sowie von SGA-Chancen und anderen Chancen für das SGA-Managementsystem (DIN ISO 45001:2023 Element 6.1.2.2/3),
  • die Ermittlung der Soll-Ist-Abweichungen sowie
  • das Nachsteuern (Korrigieren und zielgerichtetes Verbessern der jeweiligen Arbeitsschutzprozesse).

Jedes betriebliche Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) benötigt somit ein Arbeitsschutzcontrolling. Es stellt ein Subsystem des AMS dar.

 
Wichtig

Controlling im Sinne einer konstruktiven regelmäßigen Überwachung ist hilfreich

In vielen Bereichen unterstützen bereits heute Assistenzsysteme Handlungen und Prozesse. Richtig gestaltet stellen sie eine Hilfe dar. Dies gilt auch für das Managen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Feststellung des Nichterreichens von Vorgaben bzw. Zielen, von Fehlern, Fehlentwicklungen etc. wirkt dann konstruktiv, wenn Korrekturen und Verbesserungen sowie "Lernen für die Zukunft" damit beabsichtigt und möglich sind.

2 Controlling: mehr als Kontrolle

Controlling bedeutet sinngemäß Beherrschung, ergebnisbasierte Lenkung und Steuerung eines Vorgangs (Prozesses).

Ein einheitliches Verständnis von Controlling ist bis heute weder in der Literatur noch in der Praxis vorhanden. Engere Betrachtungen weisen dem Controlling v. a. die Aufgabe zu, betriebswirtschaftliche Informationen zu beschaffen, zu analysieren und aufzubereiten, um damit die Unternehmensführung zu unterstützen. Kernelement des Controllings ist hier die Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen zum Ist-Stand sowie die Identifizierung von Soll-Ist-Abweichungen. Das Management soll damit in die Lage versetzt werden ergebnisbasiert und zielorientiert Entscheidungen zu treffen. Ein solches Controlling hat eine transparenzfördernde und entscheidungsunterstützende Funktion.

Bei einem breiteren Verständnis umfassen die Aufgaben des Controllings auch die zielbezogene, erfolgsorientierte Steuerung des Unternehmens anhand der ermittelten Informationen (quantitativer und qualitativer Daten). Das bedeutet, das Controlling kümmert sich um

  • die systematische Festlegung und Zuordnung ("Herunterbrechen") der zu verfolgenden Ziele,
  • deren Messbarkeit (inkl. geeigneter Kennzahlen),
  • die Messung ihrer Erreichung,
  • die Feststellung von Soll-Ist-Abweichungen und
  • die Erarbeitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung.

Das Controlling umfasst danach die Prozessschritte Planung, Informationsermittlung, Kontrolle und Nachsteuerung (Verbessern) – ihm liegt ein Regelkreisprinzip (PDCA-Prinzip) zugrunde.

Das heute vorherrschende Verständnis von Controlling geht darüber etwas hinaus. Der Controllingexperte Horváth definiert Controlling als eine Funktion, die durch die Koordination von Planung, Informationsversorgung sowie Kontrol...

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