§ 3 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Arbeitgeber die als erforderlich erachteten und umgesetzten Maßnahmen des Arbeitsschutzes "auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen" hat. D. h., der Arbeitgeber benötigt Instrumente zur Festlegung von Wirksamkeitskriterien, zur Ermittlung der Wirksamkeit sowie zum Nachsteuern (Korrigieren und Verbessern). Im weitesten Sinne fordert der Gesetzgeber – zwar nicht explizit, aber doch von der Intention her – ein Controlling des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die zeitgemäßen AMS-Konzepte gehen vom PDCA-Prinzip aus, das einen iterativen Prozess zur fortlaufenden Verbesserung der Organisation des Arbeitsschutzes, der Umsetzung sowie des Sicherheits- und Gesundheitsbewusstseins aller Beschäftigten vorsieht, und fordern durchweg

  • die Festlegung und Beschreibung von Bewertungskriterien, die nicht nur reaktiv, sondern eher proaktiv sind, also proaktive Leistungskennzeichen,
  • eine systematische Überprüfung der Eignung und Wirksamkeit der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, der gelebten Praxis des betrieblichen Arbeitsschutzes (inkl. Ergonomie und Gesundheitsförderung) und deren Leistungen,
  • die Ermittlung und Bewertung von SGA-Risiken und anderen Risiken für das SGA-Managementsystem sowie von SGA-Chancen und anderen Chancen für das SGA-Managementsystem (DIN ISO 45001:2023 Element 6.1.2.2/3),
  • die Ermittlung der Soll-Ist-Abweichungen sowie
  • das Nachsteuern (Korrigieren und zielgerichtetes Verbessern der jeweiligen Arbeitsschutzprozesse).

Jedes betriebliche Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) benötigt somit ein Arbeitsschutzcontrolling. Es stellt ein Subsystem des AMS dar.

 
Wichtig

Controlling im Sinne einer konstruktiven regelmäßigen Überwachung ist hilfreich

In vielen Bereichen unterstützen bereits heute Assistenzsysteme Handlungen und Prozesse. Richtig gestaltet stellen sie eine Hilfe dar. Dies gilt auch für das Managen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Feststellung des Nichterreichens von Vorgaben bzw. Zielen, von Fehlern, Fehlentwicklungen etc. wirkt dann konstruktiv, wenn Korrekturen und Verbesserungen sowie "Lernen für die Zukunft" damit beabsichtigt und möglich sind.

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