Zusammenfassung

 
Überblick

Die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in allgemeinbildenden Schulen sind durch die Schul- bzw. Unterrichtssituation geprägt und weichen dadurch zum Teil deutlich von dem ab, was in der Arbeitswelt ansonsten üblich ist. Trotzdem gelten auch für Lehrkräfte und andere pädagogische Mitarbeiter, wie Hausmeister, Verwaltungs- und Reinigungskräfte, die grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften. Für verantwortliche Führungskräfte und Arbeitsschutzexperten besteht im Schulwesen daher die Herausforderung darin, geltende Standards für Gesundheitsschutz und Sicherheit für Beschäftigte in der Schule effizient umzusetzen. Dabei ist meist die Situation von Schülerinnen und Schülern mitzubedenken oder steht gar im Vordergrund. Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Schulträgern, Schulleitungen bzw. schulaufsichtsführenden Behörden und ggf. noch weiteren sozialen Dienstleistern, die alle Personalverantwortung in Schulen tragen, kommt es dazu, dass in vielen Schulen für Beschäftigte, die jeden Tag gemeinsam arbeiten, Arbeitsschutz separat in komplett getrennten Organisationsstrukturen ausgeübt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wie für alle anderen Beschäftigten gelten auch in Schulen die grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften, wie

Die Anwendung dieser Vorgaben verlangt mindestens für den pädagogischen Bereich allerdings einiges an Sachverstand und Gestaltungswillen. Schließlich gehen diese Grundsatzvorschriften kaum auf die spezifischen Arbeitsbedingungen in Schulen ein, die selbst bei vergleichbaren Tätigkeiten (z. B. Büro- und Bildschirmarbeit, technischen Tätigkeiten oder Labortätigkeiten) sehr erheblich von denen in anderen Branchen abweichen.

Schulspezifische Normen und Regeln zu Sicherheit und Gesundheitsschutz stellen die zuständigen Unfallversicherungsträger bereit, i. d. R. die Unfallkassen der Länder bzw. kommunale Unfallversicherungsverbände. Zusammengefasst finden sich diese im Regelwerk der DGUV unter dem Schlagwort Bildungseinrichtungen – Schulen. Da die gesetzliche öffentliche Unfallversicherung aber neben angestellt Beschäftigten in Schulen v. a. die Schüler im Blick hat, sind viele dieser schulspezifischen Vorschriften v. a. auf deren Sicherheit ausgelegt.

Das gilt z. B. für die grundlegenden Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung:

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von DGUV-Informationen zu schul- und lehrerspezifischen Themen, wie Gesundheitsförderung, Brandschutz und Sicherheit bei sportlichen und fachspezifischen Aktivitäten, z. B. DGUV-I 202-090 "Klasse(n)-Räume für Schulen".

1 Schule – ein besonderer Arbeitsplatz

Die Mehrzahl der allgemeinbildenden Schulen in Deutschland befindet sich in öffentlicher Trägerschaft – meist der Kommunen oder Landkreise. Die Bereitstellung von Lehrkräften und die fachliche Schulaufsicht liegen aber durchgehend bei den entsprechenden Landesbehörden. Daher zerfällt die Verantwortung für den Betrieb einer öffentlichen Schule in 2 Bereiche:

  1. Äußere Schulangelegenheiten: Der Schulträger ist i. d. R. Eigentümer des Gebäudes, trägt auf jeden Fall die Betreiberverantwortung, stellt das nicht pädagogische Personal an einer Schule (Verwaltungskräfte, Hausmeister und Reinigungskräfte) und ist auch für die Schülerbeförderung zuständig.
  2. Innere Schulangelegenheiten: Diese umfassen den pädagogischen Betrieb der Schulen, den die Schulleitungen vor Ort und darüber die schulaufsichtführenden Behörden der Länder abwickeln bzw. beaufsichtigen (staatl. Schulämter, Schulabteilungen von Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder Senatsverwaltungen sowie letztlich die Kultusministerien).

Weiteres Personal wie Schulpsychologen und -sozialarbeiter, Therapeuten sowie Kräfte für die außerunterrichtliche Betreuung werden in unterschiedlichen Anstellungsmodellen in der einen oder anderen Schiene beschäftigt bzw. manchmal auch von sozialen Dienstleistern gestellt.

Folgende Faktoren prägen den Arbeitsschutz in Schulen wesentlich:

  • In Schulen halten sich in der Mehrzahl Minderjährige auf. Das bestimmt die Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz noch vor dem Schutz der Beschäftigten.
  • In Unterrichtssituationen halten sich viele Menschen in einem Raum auf, weit mehr, als das an den allermeisten anderen Arbeitsplätzen der Fall ist.
  • In Schulen werden viele Tätigkeiten ein- und ausgeübt, die auch sonst in der Arbeitswelt vorkommen: Büro- und Bildschirmarbeit, Labortätigkeiten, Holz- und Metallbau, hauswirtschaftliche Arbeiten usw. – allerdings immer nur in einem reduzierten, dem Alter der Schüler, der Unterrichtssituation bzw. den Lernzielen angepassten Maß.
  • Lehrkräfte, zahlenmäßig die größte Beschäftigtengruppe in Schulen, arbeiten in den allermeisten Fällen in Gebäuden, für die nicht ihr Arbeitgeber die Betriebsverantwortung trägt.
 
Wichtig

Schulen in privater Trägerschaft

Bei Schulen in privater Trägerschaft liegen die Verantwortung für die Beschäft...

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