Die unterschiedlichen Beschäftigungssituationen in Schulen führen typischerweise dazu, dass die Arbeitsschutzverantwortung für die Beschäftigten in 2 oder 3 voneinander weitgehend getrennten Strukturen geführt wird, obwohl die Betroffenen täglich in demselben Gebäude zusammenarbeiten und sich dabei durchaus als ein Team empfinden. Das erschwert die zielgerichtete Arbeit für Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht unerheblich, erst recht, weil die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Führungskräfte und die jeweils zuständigen Experten wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte nur selten (und so gut wie nie gemeinsam) vor Ort sind.

 
Praxis-Beispiel

ASA-Sitzung

Nach ASiG müssen in "Unternehmen", in denen mehr als 20 Beschäftigte tätig sind, vierteljährlich Arbeitsschutzausschusssitzungen abgehalten werden. Tatsächlich werden nur sehr gelegentlich in größeren Schulen ASA-Sitzungen vor Ort bezogen auf die Lehrkräfte abgehalten. Viel häufiger ist es aber, dass Arbeitsschutzfragen für Lehrerkollegien, die immerhin zwischen 10 und 150 Mitarbeiter umfassen können, wenn überhaupt nur am Rande von Dienstbesprechungen thematisiert werden. Eine regelmäßige strukturierte Beschäftigung mit Arbeitsschutzfragen findet dann nur in allgemeiner Form auf übergeordneter Ebene der Schulaufsichtsbehörden statt.

Ähnlich sieht es für die Beschäftigten des Schulträgers aus, die zahlenmäßig nur wenige sind und deren Arbeitsschutzbelange auf kommunaler Ebene bei den für die Schulverwaltung zuständigen Ämtern zu regeln sind.

In der Folge werden Gefährdungsbeurteilungen oft in erster Linie tätigkeitsbezogen und standortübergreifend erstellt. Zwar sollten mit der Bemessung von Beratungszeiten nach DGUV-V 2 für alle Schulstandorte mindestens bezogen auf die Lehrerkollegien Mindesteinsatzzeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte auch vor Ort zur Verfügung stehen. Aber die große Zahl an Schulstandorten führt häufig dazu, dass nur gelegentlich oder aus gegebenem Anlass persönliche Beratungen der Beschäftigten stattfinden. Entsprechend gering ist dann der Kenntnisstand von Schulleitungen und Beschäftigten vor Ort in Sachen Arbeitsschutz.

 
Praxis-Tipp

Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen

Einen Überblick über eine gute Arbeitsschutzorganisation in Schulen gibt die DGUV-R 102-601 sowie die DGUV-I 202-058 "Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule".

Unter www.gda-schulen.de hat die Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (Zusammenschluss von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung) aufbereitete Materialien für Schüler, Lehrer, Schulleitungen und Eltern zusammengestellt.

 
Wichtig

Sicherheitsbeauftragte

Häufig entscheiden sich die Verantwortlichen der Kommune bzw. die Schulleitungen dafür, dass alle Schulhausmeister zu Sicherheitsbeauftragten ausgebildet werden. Das ist unstreitig sinnvoll, weil es dazu beiträgt, Fachkenntnisse und Aufmerksamkeit der Hausmeister in Sachen Unfallgefahren in der Schule zu entwickeln und damit die Sicherheit von Kindern und Erwachsenen vor Ort erhöht.

Es macht aber keinen Sinn, deshalb auf einen Sicherheitsbeauftragten unter den Lehrkräften zu verzichten. Ein Hausmeister wird kaum die lehrerspezifischen Arbeitsbedingungen richtig einschätzen und auf sich daraus ergebende Belastungen thematisieren können. Das bleibt eine Aufgabe für einen Sicherheitsbeauftragten der Lehrkräfte, umso mehr, als die konkrete Arbeit an diesen Themen i. d. R. nicht vor Ort stattfindet, sondern der Informationsaustausch mit der übergeordneten Ebene organisiert werden muss.

 
Wichtig

Ersthelfer

In kaum einem Betrieb wird soviel Erste Hilfe geleistet wie in einer Schule. Daher ist es unerlässlich, dass immer ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Grundlage dafür sind (mehr als die im Arbeitsschutz relevante DGUV-V 1) die Erlasse der Länder zum Thema. Die DGUV-R 102-601 spricht zusammenfassend davon, dass mind. 20 % der Lehrkräfte als Ersthelfer ausgebildet sein sollten. Viele Schulen streben an, dass (auch im Hinblick auf Unterrichtsgänge und Fahrten) möglichst alle Lehrkräfte und an Schulen beschäftigte Personen eine Erste-Hilfe-Ausbildung haben.

An vielen Schulen gehören darüber hinaus auch Erste-Hilfe-Kurse für Schüler zum Schulprogramm bzw. es werden schuleigene Sanitätsteams unterhalten.

In aller Regel ist so eine ausreichend qualifizierte Erstversorgung im Schulbetrieb sichergestellt, zumal die üblichen Verletzungen bei Schul- und Schulhofunfällen meistens nicht sehr schwer sind.

Siehe dazu DGUV-I 202-059 "Erste Hilfe in Schulen".

 
Wichtig

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer sind in Schulen aktuell noch zu wenig verbreitet. Wegen der hohen Anzahl von Anwesenden sollte es das Ziel sein, deutlich mehr als die in ASR A2.2 mindestens vorgesehenen 5 % der Beschäftigten ausgebildet zu haben.

 
Wichtig

"Feueralarm"

Die länderspezifischen Vorgaben zum Brandschutz schreiben Räumungsübungen in bestimmten Fristen im Schuljahreslauf vor. Mehr Informationen dazu finden Sie im Beitrag Brandschutz in Schulen.

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