Versichert sind alle betrieblichen Tätigkeiten, die in den o. g. Betrieben anfallen, einschließlich der im Interesse des Betriebs zurückzulegenden Wege (z. B. Fahrten zur Feldbearbeitung, zur Beschaffung und Lieferung von Gütern, zur Erledigung von betrieblichen Verwaltungsvorgängen) und Wegeunfälle, die auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeitsstätte passieren.

 
Achtung

Bauarbeiten

Viele Landwirtschaftsbetriebe sind von den betrieblichen bzw. personellen Möglichkeiten und der technischen Ausstattung her in der Lage, auch größere Baumaßnahmen ganz oder teilweise in Eigenregie abzuwickeln und tun das auch häufig (z. B. Hallen- oder Behälterbau, Gebäudesanierung und Umbau). Grundsätzlich sind das natürlich auch versicherte Tätigkeiten im o. g. Sinn. Allerdings sind die Anforderungen an die Sicherheit und die Risiken bei solchen Projekten teilweise erheblich und damit auch die Gefahr, dass es zu Unfällen kommt, weil Unternehmer sich und ihre betrieblichen Möglichkeiten überschätzt haben. Außerdem kann es Fälle geben, in denen Baumaßnahmen oder die Beteiligung an solchen nicht mehr eindeutig dem Betriebszweck unterzuordnen sind. Die SVLFG weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Planung von Baumaßnahmen daher im Vorhinein Kontakt zur Klärung offener Fragen aufgenommen werden sollte.

 
Wichtig

Privat oder betrieblich bedingt?

Auch in Landwirtschaftsbetrieben sind Tätigkeiten, die "ausschließlich privaten Zwecken dienen", nicht versichert. Das gilt z. B. für Einkaufs- und Besorgungsfahrten, bei denen überwiegend private Erledigungen, wie Einkäufe für die private Haushaltsführung oder Arztbesuche, vorgenommen werden, oder auch für Garten- und Verschönerungsarbeiten, die ein Landwirt mehr aus Leidenschaft als aus betrieblichen Gründen ausführt. Allerdings ist in großen ländlichen Familienbetrieben die Haushaltsführung nicht immer wirklich überwiegend privat. Wenn z. B. mehrere Angestellte oder Aushilfen im Haushalt mit versorgt werden oder sogar wohnen, dann kann auch die Haushaltsführung mit Einkaufen, Kochen, Wäschepflege bis hin zur Ernte von Petersilie im Hausgarten eine versicherte Tätigkeit sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht – gleich, ob diese Tätigkeiten durch Familienangehörige oder Angestellte ausgeführt werden.

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