Nach DGUV-R 114-610 sollen den Versicherten, die mit gärtnerischen Arbeiten beschäftigt sind, "Toiletten sowie Waschgelegenheiten mit möglichst fließendem Wasser sowie den hygienisch erforderlichen Reinigungs- und Pflegemitteln" zur Verfügung gestellt werden. Minimal sollten auf dem Fahrzeug ein Wassertank mit Zapfhahn, Seifenspender und Einmalhandtücher vorhanden sein.

Wenn regelmäßig in Bereichen gearbeitet wird, wo nicht die Infrastruktur eines Gebäudes zur Verfügung steht, sind die Anforderungen an Baustellen nach den Arbeitsstätten-Regeln zu berücksichtigen.

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