Faul- oder Klärgas wird in manchen Kläranlagen durch anaeroben Abbau organischer Bestandteile im Klärschlamm in Schlammbehältern oder Faultürmen gewonnen. Auf diese Weise kann der nicht ganz einfach zu entsorgende Klärschlamm aufgearbeitet und energetisch genutzt werden, wobei das entstehende, klimaschädliche Methan aufgefangen und zur Stromerzeugung verbrannt wird. Dabei handelt es sich um einen technologisch und sicherheitstechnisch aufwändigen Prozess. Die DGUV-V 21 streift diesen Bereich, in dem gewisse anlagentechnische Grundbedingungen beschrieben werden, z. B.:

  • sichere Gasführung, Drucküberwachung usw.,
  • Verhinderung der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre durch unkontrollierten Luftzutritt,
  • korrosionsfeste Bauweise,
  • Flammdurchschlagsicherungen in Leitungen,
  • Einsatz explosionsgeschützter Maschinen und Geräte in entsprechenden Zonen,
  • Anforderungen an die Schweißgüte von Behältern und Leitungen,
  • erforderliche Prüfungen (§§ 1620, 37 DGUV-V 21).

Damit hat die DGUV-V 21 eine gewisse Vorreiterrolle übernommen für die jüngeren Entwicklungen im Bereich Sicherheit in Biogasanlagen, bei denen es sich ja weitgehend um dieselbe Technologie handelt. Die stürmische Entwicklung im Bereich der Energiegewinnung aus Biomasse v. a. im landwirtschaftlichen Bereich hat zwischenzeitlich dazu geführt, dass z. B. die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft mit der Technischen Information 4 "Sicherheitsregeln für Biogasanlagen" weit umfangreichere und detailliertere Unfallverhütungsvorschriften für diesen Bereich vorgelegt hat, die auch im Bereich der Klärgasgewinnung und -nutzung berücksichtigt werden sollten.

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