Reinigungsarbeiten von Anlagenteilen, Geräten usw. machen einen erheblichen Teil der in abwassertechnischen Anlagen anfallenden Arbeiten aus. Sicher schreitet die Automatisierung in diesem Bereich weiter fort, aber gerade bei bestehenden Anlagen und auch bei Wartung und Reparatur ist immer noch viel Handarbeit gefragt.

Solche Arbeiten dürfen nur von gesicherten Standorten vorgenommen werden (z. B. geeignete Arbeitsbühnen, ggf. auch Hubsteiger o. Ä.). Gefahren durch verstärkte Aerosolbildung (z. B. beim Umgang mit Hochdruckreinigern oder Kanal-Hochdruckspülgeräten) sollen vermieden werden (z. B. durch automatische Reinigungsverfahren, Auswahl geeigneter Düsen, umsichtiges Arbeiten …). Spülschläuche und Düsen von Kanalreinigungssystemen sollen so gestaltet sein, dass ein Umdrehen der Düse im Kanal und damit die Gefährdung der Beschäftigten durch unkontrollierte Schlauchbewegungen und den Hochdruckstrahl vermieden werden (§ 32 DGUV-V 21, Abschn. 3.3.2 und 3.11 DGUV-R 103-602).

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