Die früheren MAK-Werte wurden durch die Gefahrstoffverordnung vom 23.12.2004 vom Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) abgelöst und der europäischen Sprachregelung angepasst. Es gibt damit nur noch einen Luftgrenzwert, den Arbeitsplatzgrenzwert. Alle Grenzwerte im Gefahrstoffrecht sind gesundheitsbasiert.
Weitere Grenzwerte
Weitere Grenzwerte sind:
- EU-Arbeitsplatzgrenzwert ("binding limit values" (BLV)): Ist als Mindeststandard von allen Mitgliedstaaten der EU zu übernehmen.
- Empfehlungswerte der Unfallversicherungsträger (EW-UVT): Auch bei Einhaltung der EW-UVT ist eine gesundheitliche Gefährdung durch den Gefahrstoff nicht ausgeschlossen.
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