Begriff

Die Arbeitsmedizin als vorrangig präventivmedizinisches Gebiet umfasst die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits. Sie ist darauf ausgerichtet, die Gesundheit des Menschen in seiner Arbeitsumwelt zu fördern und aufrechtzuerhalten. Die Arbeitsmedizin wirkt arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch präventive und hygienische Maßnahmen entgegen. Sie ist auf die Vorbeugung, Erkennung und Therapie arbeitsbedingter Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz gerichtet. Sie wirkt mit bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation sowie der betrieblichen Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter oder behinderter Menschen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Zu deren Konkretisierung werden Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) erlassen.

Der DGUV Grundsatz DGUV-G 350-001 "Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" und die dazugehörigen Teile enthalten konkrete Informationen für die Durchführung arbeitsmedizinscher Vorsorgeuntersuchungen, z. B. zu Ablauf, Untersuchungsart und Fristen, Prüfmerkmalen, Verfahren, mit Hinweisen zur Beurteilung der Ergebnisse.

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