Begriff

Arbeitskleidung wird bei der Arbeit anstelle von Privatkleidung getragen oder ergänzend bzw. zum Schutz derselben. Sie ist grundsätzlich keine persönliche Schutzausrüstung. Liegen Gefährdungen vor, reicht Arbeitskleidung nicht mehr aus, es muss entsprechende Schutzkleidung getragen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung".

Zur Kostentragung von Arbeitskleidung liegt ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vor (BAG, Beschluss v. 13.2.2007 – 1 ABR 18/06).

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