Kurzbeschreibung

Vereinbarungen zwischen Entleiher und Verleiher über die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen für die entliehenen Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags.

Vorbemerkung

Die Quelle dieser Vereinbarung ist die DGUV Regel 115-801: "Branche Zeitarbeit Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen".

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Arbeitsschutzvereinbarung

Gemäß § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin des Zeitarbeitsunternehmens den für den Betrieb des Einsatzbetriebes geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers.

 

Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) ................................................................................................................................................. und

dem Einsatzbetrieb (Entleiher) ....................................................................................................................................................................................

wird folgende Arbeitsschutzvereinbarung

für den Arbeitsplatz/Arbeitsbereich ....................................................................................................................................................... geschlossen:

Der Einsatzbetrieb stellt sicher, dass auf oben genanntem Arbeitsplatz/Arbeitsbereich nur Beschäftigte tätig werden, die vom Zeitarbeitsunternehmen dafür eingeplant waren und eine entsprechende Einsatzinformation haben.

Überlassen als:

........................................................................................................................................................................................................................

Beschreibung der Tätigkeit:.........................................................................................................................................................................

........................................................................................................................................................................................................................

........................................................................................................................................................................................................................

Besondere Merkmale der Tätigkeit:

........................................................................................................................................................................................................................

Erforderliche Qualifikation:

........................................................................................................................................................................................................................
Gefährdungsbeurteilung
Der Einsatzbetrieb stellt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung für die oben genannte Tätigkeit dem Zeitarbeitsunternehmen
[_] zur Verfügung; [_] zur Einsicht zur Verfügung.
Die folgenden Maßnahmen wurden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb abgestimmt.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Folgende PSA wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt:
PS Art EB ZA PSA Art EB ZA
Sicherheitsschuhe   [_] [_] Schutzbrille   [_] [_]
Atemschutz   [_] [_] Gehörschutz   [_] [_]
Schutzhandschuhe   [_] [_] Helm   [_] [_]
Schutzkleidung   [_] [_] Arbeitskleidung (nicht PSA)   [_] [_]
    [_] [_] Sonstige   [_] [_]
ZA = durch Zeitarbeitsunternehmen EB = durch Einsatzbetrieb

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Für die oben genannte Tätigkeit ist folgende arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich bzw. anzubieten:

Anlass:

(siehe Anhang ArbMedVV)
Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge Durchführung bzw. Angebot vor Tätigkeitsaufnahme durch
      Zeitarbeitsunternehmen Einsatzbetrieb
  [_] [_] [_] [_]
  [_] [_] [_] [_]
  [_] [_] [_] [_]
Wunschvorsorge nach den Anforderungen der ArbMedVV wird ermöglicht durch:
[_] Zeitarbeitsunternehmen [_] Einsatzbetrieb
Die erforderlichen Kopien der Bescheinigungen von Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Eignungsuntersuchungen, die von der Betriebsärztin beziehungsweise vom Betriebsarzt des Einsatzbetriebes durchgeführt wurden, erhält das Zeitarbeitsunternehmen als Arbeitgeber nach den geltenden Vorgaben zu Datenschutz und Schweigepflicht.

Eignungsuntersuchung

Für die oben genannte Tätigkeit ist folgende Eignungsuntersuchung erforderlich:
Bezeichnung: Durchführung vor Tätigkeitsaufnahme durch

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