• Gefährdungsbeurteilung für die vorgesehenen Arbeitsplätze erstellen;
  • Anforderungsprofil für die benötigten Mitarbeiter entwickeln und dem Verleiher zur Verfügung stellen;
  • überprüfen, ob die angeforderten Leiharbeitnehmer über die nötigen Qualifikationen verfügen (z. B. Ausbildungsnachweise, Grundlagenunterweisung, nötige Vorsorgeuntersuchungen, Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen/Flurförderzeugen usw.);
  • ggf. erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und die Benutzung sicherstellen;
  • betriebs- und tätigkeitsspezifische Unterweisung durchführen (z. B. Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Umgang mit bestimmten Maschinen, Anlagen, Verfahren);
  • allgemeine Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitsgestaltung (Arbeitsstätte, Arbeitsorganisation, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe usw.);
  • Mitarbeiter der Zeitarbeit in der Arbeitsschutzorganisation berücksichtigen (z. B. bei der Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten, Brandschutzhelfern und Ersthelfern).

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