Im Juli 2010 wurde die TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen" außer Kraft gesetzt – seither gelten wieder die Anforderungen der DGUV-V 3. Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen" geregelt. Die TRBS 1203 konkretisiert dabei die Anforderungen an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit von zur Prüfung befähigten Personen. Durch die Aufhebung der TRBS 2131 sind die Begriffe "Elektrofachkraft," "elektrotechnisch unterwiesene Person" und "elektrotechnischer Laie", die in der DGUV-V 3 geregelt sind, wieder anzuwendende Begriffe. Die in der DGUV-V 3 genannten Grundanforderungen für Arbeiten unter Spannung sind somit anzuwenden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind dabei die für den Einzelfall festgelegten Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu bewerten.

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