Die Durchführungsanweisung zu § 8 DGUV-V 3 konkretisiert diese Maßnahmen. Insbesondere werden die "zwingenden Gründe" beschrieben, unter denen die Arbeiten unter Spannung erlaubt sind. Weiterhin werden Arbeiten genannt, die von einer Elektrofachkraft und/oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person und/oder einem elektrotechnischen Laien unter Spannung durchgeführt werden dürfen. Die DGUV-R 103-011 "Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" beschreibt ausführlich die Maßnahmen, die beim Arbeiten unter Spannung zu beachten sind. Der Schwerpunkt liegt auf organisatorischen Voraussetzungen für die Arbeiten und die Ausbildung der Beschäftigten.

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