An zahlreichen Maschinen und Anlagen wird Druckluftenergie bei Antriebsaufgaben und in pneumatischen Steuerungen eingesetzt. Nach Arbeitsverrichtung im geschlossenen Druckluftsystem (z. B. Arbeitszylinder) erfolgt i. Allg. eine rasche Entlüftung und Entspannung auf Normaldruck. Dieser Entlüftungsvorgang verursacht unerwünschte, meist hochfrequente Schallentwicklung, die alle anderen Geräusche im Arbeitsraum oft deutlich überlagert.

Eine Geräuschsenkung wird beim Druckluftstrahl durch die Verminderung der Wirbelbildung bei der Entspannung auf Umgebungsdruck erreicht. Dazu können Schalldämpfer verschiedenster Bauformen, die nach dem Absorptions- bzw. Drosselprinzip wirken, verwendet werden. Kommt es infolge des Auftreffens des Druckluftstrahles auf direkt benachbarte Kanten oder Flächen anderer Maschinenteile zu hohen Aufprallgeräuschen, so empfiehlt es sich, zunächst durch eine geänderte Anordnung der Luftaustrittsöffnung diese Geräuschursache zu beseitigen.

Bei der Verwendung von Schalldämpfern ist darauf zu achten, dass der Einsatz in Anwendungsfällen, in denen z. B. durch Öl- oder Kondensattröpfchen oder feste Partikel verunreinigte Druckluft aus dem Pneumatiksystem austritt, nicht zur Verstopfung der Luftaustrittsöffnungen an den Schalldämpfern führt und damit eine Erhöhung des Strömungswiderstandes und Rückwirkungen auf die pneumatischen Systeme vermieden werden.

Eine weitere Lärmquelle ist die Nutzung von Druckluftdüsen zum Abblasen von Maschinen und Werkzeugen. Grundsätzlich sollten lärmgeminderte Druckluftdüsen eingesetzt werden. Die Lärmreduzierung an der Blasdüse kann erreicht werden durch

  • die Verwendung von Druckreduzierventilen, die direkt in die Blasdüse integriert sind,
  • die Anordnung von mehreren Luftauslässen (Mehrlochdüsen) sowie eine geeignete geometrische Gestaltung der Düsenspitze.

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV – IFA hat zum Thema Druckluftdüsen das Projekt "BIA4070 – Stand der Lärmminderungstechnik bei geräuschgeminderten Druckluftdüsen" im Dezember 1997 durchgeführt. Je nach Blaskraft und Volumenstrom können durch geräuschgeminderte Düsen Pegelminderungen von 8 bis 27 dB(A) erreicht werden. Die Betriebe können sich bei der Auswahl von geräuschgeminderten Druckluftdüsen auf die veröffentlichten Ergebnisse der o. g. Untersuchung stützen und für jeden Anwendungsfall eine gezielte Auswahl der geeigneten Düsen unter Berücksichtigung aller Betriebsparameter treffen. Weniger Blasgeräusch muss dabei nicht zwangsläufig mit weniger Blaskraft verbunden sein. Auf die häufig erforderliche Anpassung der Gewindeanschlüsse muss jedoch geachtet werden. Das Lärmschutz-Arbeitsblatt LSA 05-351 (BGI 680) enthält dazu detaillierte Informationen.

 
Praxis-Tipp

Reduzierung des Drucks

Soll die Lärmbelastung durch Abblasvorgänge im Betrieb reduziert werden, sollte zunächst immer geprüft werden, ob das Abblasen von Hand generell reduziert werden kann (bewusstere Nutzung der Druckluft) und ob es möglich ist, den für das Abblasen erforderlichen, anliegenden Druck zu senken.

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